Begriffserklärung

Cybermobbing bezeichnet die Nutzung von moderner Technik, wie Handy, Internet etc., um andere Menschen bloßzustellen, zu beleidigen oder zu schädigen. Weitere Begrifflichkeiten, die im gleichen Kontext genutzt werden, sind das Cyberbullying oder Cyberstalking. Doch nicht nur Jugendliche sind davon betroffen, sondern auch Lehrer, die durch Schüler im Netz denunziert werden.

Somit können zweierlei Arten des Cybermobbing unterschieden werden:


- Schüler gegen Schüler


- Schüler gegen Lehrer

Deutschland

In Deutschland wird immer häufiger das Problem des Cybermobbing erkannt und darüber berichtet. Gerichtlich gegen das Cybermobbing vorzugehen, ist bisher nicht möglich, da es keinen Mobbing - Tatbestand gibt. Nichts desto trotz können andere Straftatbestände wie die Beleidigung (§185 StGB), die Üble Nachrede (§186 StGB) oder die Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt sein. Dies ist dann im entsprechenden Einzelfall durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen.

Normgenese

In Großbritannien, in Südkorea und im US- Bundesstaat Missouri (2. Juli 2008) ist das Cybermobbing bereits unter Strafe gestellt.




Internetquellen

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,518042,00.html

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,475897,00.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,563115,00.html


http://www.20min.ch/digital/webpage/story/13545803

http://www.20min.ch/digital/webpage/story/13545803