Cybermobbing: Unterschied zwischen den Versionen

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== Deutschland ==
== Deutschland ==


In Deutschland wird immer häufiger das Problem des Cybermobbing erkannt und darüber berichtet. Gerichtlich gegen ein solches Verhalten vorzugehen, ist bisher nicht möglich.  
In Deutschland wird immer häufiger das Problem des Cybermobbing erkannt und darüber berichtet. Gerichtlich gegen das Cybermobbing vorzugehen, ist bisher nicht möglich, da es keinen Mobbing - Tatbestand gibt. Nichts desto trotz können andere Straftatbestände wie die Beleidigung (§185 StGB), die Üble Nachrede (§186 StGB) oder die Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt sein. Dies ist dann im entsprechenden Einzelfall durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen.
 
 
 


== Normgenese ==
== Normgenese ==
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