Cybermobbing: Unterschied zwischen den Versionen

22 Bytes hinzugefügt ,  12:26, 4. Mär. 2015
Zeile 131: Zeile 131:
Kommt es jedoch zu Cybermobbingtathandlungen sollten sich das Opfer einer Vertrauensperson seiner Wahl anvertrauen. Dies kann ein Elternteil, ein Lehrer, ein Schulsozialarbeiter aber auch ein Mitschüler sein. Gemeinsam sollten die bekannt gewordenen Tathandlungen des Cybermobbing dokumentiert werden. Zudem sollte unverzüglich die Schulleitung informiert werden, so dass gegebenenfalls Gespräche mit den entsprechenden Lehrkräften erfolgen können und Sozialpädagogen und schulische Beratungseinrichtungen eingeschaltet werden können. Zusätzlich können weitere Beratungs- und Anlaufstellen oder auch die Polizei aufgesucht werden. In schweren Fällen sollte eine Strafanzeige erstattet werden.
Kommt es jedoch zu Cybermobbingtathandlungen sollten sich das Opfer einer Vertrauensperson seiner Wahl anvertrauen. Dies kann ein Elternteil, ein Lehrer, ein Schulsozialarbeiter aber auch ein Mitschüler sein. Gemeinsam sollten die bekannt gewordenen Tathandlungen des Cybermobbing dokumentiert werden. Zudem sollte unverzüglich die Schulleitung informiert werden, so dass gegebenenfalls Gespräche mit den entsprechenden Lehrkräften erfolgen können und Sozialpädagogen und schulische Beratungseinrichtungen eingeschaltet werden können. Zusätzlich können weitere Beratungs- und Anlaufstellen oder auch die Polizei aufgesucht werden. In schweren Fällen sollte eine Strafanzeige erstattet werden.
http://www.jugendnetz-berlin.de/de-wAssets/docs/05ratundhilfe/Informationen-fuer-die-Lehrer_Endfassung_26.5_16_15.pdf  s.1-10
http://www.jugendnetz-berlin.de/de-wAssets/docs/05ratundhilfe/Informationen-fuer-die-Lehrer_Endfassung_26.5_16_15.pdf  s.1-10
(Porsch 2014:150ff.)


== Literatur ==
== Literatur ==
152

Bearbeitungen