Cybermobbing: Unterschied zwischen den Versionen

22 Bytes hinzugefügt ,  12:23, 4. Mär. 2015
Zeile 21: Zeile 21:
Insgesamt müssen folgende fünf Kriterien erfüllt sein, um ein Verhalten als Cybermobbing einstufen zu können:
Insgesamt müssen folgende fünf Kriterien erfüllt sein, um ein Verhalten als Cybermobbing einstufen zu können:
#Wiederholung: Die Angriffe auf das Opfer müssen wiederholt über einen längeren Zeitraum auftreten.  
#Wiederholung: Die Angriffe auf das Opfer müssen wiederholt über einen längeren Zeitraum auftreten.  
#Verletzende Absicht: Der Täter handelt gezielt, um dem Opfer Schaden zuzufügen.  
#Schädigungsabsicht: Der Täter handelt gezielt, um dem Opfer Schaden zuzufügen.  
#Kräfteungleichgewicht: Zwischen dem Täter und Opfer besteht ein asymetrisches Kräfteverhältnis. Es ist unerheblich, ob dieses Kräfteungleichgewicht tatsächlich besteht, da es darauf ankommt, dass das Kräfteungleichgewicht vom Opfer wahrgenommen wird.  
#Kräfteungleichgewicht: Zwischen dem Täter und Opfer besteht ein asymetrisches Kräfteverhältnis. Es ist unerheblich, ob dieses Kräfteungleichgewicht tatsächlich besteht, da es darauf ankommt, dass das Kräfteungleichgewicht vom Opfer wahrgenommen wird.  
#Hilflosigkeit: Das Opfer kann sich nicht wehren und fühlt sich dem Täter hilflos ausgeliefert. Auch hier ist es unerheblich, ob diese Hilflosigkeit tatsächlich besteht oder nicht, da es darauf ankommt, dass diese Hilflosigkeit vom Opfer wahrgenommen wird.  
#Hilflosigkeit: Das Opfer kann sich nicht wehren und fühlt sich dem Täter hilflos ausgeliefert. Auch hier ist es unerheblich, ob diese Hilflosigkeit tatsächlich besteht oder nicht, da es darauf ankommt, dass diese Hilflosigkeit vom Opfer wahrgenommen wird.  
#Tatmittel: Eigenschaft des Internets etc. als Tatmittel muss gegeben sein.
#Tatmittel: Eigenschaft des Internets etc. als Tatmittel muss gegeben sein.
(Porsch, 2014:133ff.)


=== Abgrenzung Mobbing - Cybermobbing ===
=== Abgrenzung Mobbing - Cybermobbing ===
152

Bearbeitungen