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== Rechtslage==
== Rechtslage==
Kokain ist in Anlage III des BtMG aufgeführt. Es ist ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Ausgenommen hiervon ist d-Kokain (Methyl(3beta-(benzoyloxy)tropan-2alpha-carboxylat)), das in Anlage II aufgeführt ist, was bedeutet, dass es zwar verkehrs-, nicht aber verschreibungsfähig ist. Bei Eingriffen am Auge darf ein Augenarzt Kokainlösung bis zu einer Konzentration von 20 % für den Praxisbedarf verschreiben.
Kokain ist in Anlage III des BtMG aufgeführt. Es ist ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Bei Eingriffen am Auge darf ein Augenarzt Kokainlösung bis zu einer Konzentration von 20 % für den Praxisbedarf verschreiben.


== Filmische Rezeption ==
== Filmische Rezeption ==
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