Burschenschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Empirie und Kriminologische Relevanz
(Rechts- und Linksextremismus)
(Empirie und Kriminologische Relevanz)
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Im Januar 2011 präsentierte der Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) bei einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main erstmals eine eigene Statistik, die Gewalt gegen Studentenverbindungen thematisierte.  
Im Januar 2011 präsentierte der Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) bei einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main erstmals eine eigene Statistik, die Gewalt gegen Studentenverbindungen thematisierte.  
== Empirie ==
== Empirie ==
Zum Thema „Burschenschaften“ existiert in Deutschland eine Vielzahl von wissenschaftlicher Forschung, die sich hauptsächlich mit der geschichtlichen Entwicklung und der politischen Einordnung befasst. Daneben gibt es auch einige Dissertationen und Auftragsforschung.


Eine große Anfrage der Fraktion SPD vom 15.07.2014 an den Hessischen Landtag betreffend den Kenntnisstand zu rechtsextremen und neonazistischen Strukturen in Hessen sowie zu rechtsextremen Einstellungsmustern in der sogenannten Mitte der Gesellschaft  ergab u.a. folgende Antwort: „Hochschulen sind kein primäres Ziel rechtsextremistischer Gruppierungen. (…) Sofern einzelne Burschenschaften rechtsextremistische Aktivitäten entfalten, erfolgt dies in aller Regel nicht an den Hochschulen, sondern außerhalb der (Hochschul-)Öffentlichkeit in den Räumlichkeiten der Burschenschaften. Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet studentische Verbindungen dann, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. “
Weiterhin ergab eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 21.05.2014 an den Deutschen Bundestag über Rechtsextreme Tendenzen in der Deutschen Burschenschaft u.a. folgende Stellungnahme: „Ungeachtet des Umstands, dass in der jüngeren Zeit etwa 40 Bünde den Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB) verlassen haben sollen, liegen der Bundesregierung auch zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die DB Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. (…) Für die überwiegende Mehrheit der Mitgliedsburschenschaften ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht der Fall.“
Vorfälle mit Burschenschaften in der Opfer- oder Täterrolle sind nicht explizit in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und durch den „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst, da ein politisches Motiv meist nicht eindeutig festgestellt werden kann.


== Kriminologische Relevanz ==
== Kriminologische Relevanz ==
===Verfassungsschutz===
===Verfassungsschutz===
Der Dachverband „Deutsche Burschenschaft“, dem etwa 70 Burschenschaften angehören, wird von den Verfassungsschutzbehörden nicht als rechtsextremistisch bewertet.
Bei einzelnen Burschenschaften liegen tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Diese werden als Verdachtsfall beobachtet.
Es gibt Einladungen von Rechtsextremisten zu Vortragsveranstaltungen und einzelne Mitglieder nehmen wiederum an rechtsextremistischen Veranstaltungen teil. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sind Burschenschafter teilweise als Rechtsextremisten bekannt oder sind hochrangige NPD-Funktionäre.


===Justiz===
===Justiz===
Die bislang bedeutendsten Fälle, die im Zusammenhang mit Burschenschaften verhandelt wurden betreffen das bereits erwähnte Mensurverbot.
Am 19. Dezember 1951 entschied das Landgericht Göttingen, dass eine Mensur kein Duell mit tödlichen Waffen sei. Eine Körperverletzung mit Einwilligung beider Kontrahenten sei weder strafbar noch sittenwidrig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 29. Januar 1953 nach Revision der Staatsanwaltschaft.
Am 24. Oktober 1958 hob das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der  Freie Universität Berlin auf, die einem Studenten die Immatrikulation verweigerte, weil er erklärte hatte, Mensuren zu schlagen.
Seit dem 1. September 1969 enthält das deutsche Strafrecht keine speziellen Bestimmungen mehr über den Zweikampf mit tödlichen Waffen.


== Literatur ==
== Literatur ==
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