Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Links ergänzt)
 
Zeile 62: Zeile 62:
Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten hierbei mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere den anderen Nachrichtendiensten des Bundes, dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) zusammen.
Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten hierbei mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere den anderen Nachrichtendiensten des Bundes, dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) zusammen.


==Literatur==
== Weblinks und Literatur==
*[http://www.rowohlt.de/hardcover/constantin-goschler-keine-neue-gestapo.html Goschler, Connstantin & Michael Wala (2015) "Keine neue Gestapo"....]


Rose-Stahl, M.: Recht der Nachrichtendienste. Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 18, Bühl 2006
Rose-Stahl, M.: Recht der Nachrichtendienste. Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 18, Bühl 2006
Zeile 74: Zeile 75:
Korte, G., Zoller, M. (Hrsg): Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (nd-Mittel). Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 16, Oktober 2001
Korte, G., Zoller, M. (Hrsg): Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (nd-Mittel). Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 16, Oktober 2001


==Weblinks==


*http://www.verfassungsschutz.de
*[http://www.verfassungsschutz.de Verfassungsschutz. Homepage]
*[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/ BVerfSchG]
*[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/ BVerfSchG]
31.738

Bearbeitungen