Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen der Kontrolle durch den parlamentarisch verantwortlichen Innenminister, durch die Parlamente des Bundes und der Länder und durch den Bundes- bzw. die Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen der Kontrolle durch den parlamentarisch verantwortlichen Innenminister, durch die Parlamente des Bundes und der Länder und durch den Bundes- bzw. die Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit gerichtlicher Nachprüfung, die betroffene Bürger verlangen können. Und in einer freien Gesellschaft selbstverständlich: die kritische Kontrolle durch die Massenmedien Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit gerichtlicher Nachprüfung, die betroffene Bürger verlangen können. Hinzu kommt die kritische Kontrolle durch die Massenmedien Presse, Rundfunk und Fernsehen.
In dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht und in zahlreichen Publikationen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sind die Arbeitsergebnisse offen nachzulesen.
In dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht und in zahlreichen Publikationen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sind die Arbeitsergebnisse offen nachzulesen.


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