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Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen der Kontrolle durch den parlamentarisch verantwortlichen Innenminister, durch die Parlamente des Bundes und der Länder und durch den Bundes- bzw. die Landesbeauftragten für den Datenschutz. | Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen der Kontrolle durch den parlamentarisch verantwortlichen Innenminister, durch die Parlamente des Bundes und der Länder und durch den Bundes- bzw. die Landesbeauftragten für den Datenschutz. | ||
Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit gerichtlicher Nachprüfung, die betroffene Bürger verlangen können. | Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit gerichtlicher Nachprüfung, die betroffene Bürger verlangen können. Hinzu kommt die kritische Kontrolle durch die Massenmedien Presse, Rundfunk und Fernsehen. | ||
In dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht und in zahlreichen Publikationen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sind die Arbeitsergebnisse offen nachzulesen. | In dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht und in zahlreichen Publikationen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sind die Arbeitsergebnisse offen nachzulesen. | ||
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