Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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===Ursprung und Geschichte===
===Ursprung und Geschichte===
Das Bundesamt für Verfassungsschutz nahm seine Tätigkeit im Jahr 1950 aufgrund des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (BVerfSchG) vom 27. September 1950 auf. Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz nahm seine Tätigkeit im Jahr 1950 aufgrund des [http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/ Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (BVerfSchG)] vom 27. September 1950 auf. Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein.


Insofern orientiert sich das BVerfSchG an den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14.04.1949, wonach der Bundesregierung gestattet wurde eine „Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten zu errichten.  
Insofern orientiert sich das BVerfSchG an den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14.04.1949, wonach der Bundesregierung gestattet wurde eine „Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten zu errichten.  
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Der Verfassungschutzbericht wird auf Grundlage der Erkenntnisse des BfV in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden erstellt. Er erscheint jährlich und dient der Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Der Verfassungschutzbericht wird auf Grundlage der Erkenntnisse des BfV in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden erstellt. Er erscheint jährlich und dient der Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen.


Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere den anderen Nachrichtendiensten des Bundes, dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) zusammen.
Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten hierbei mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere den anderen Nachrichtendiensten des Bundes, dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) zusammen.


==Literatur==
== Weblinks und Literatur==
*[http://www.rowohlt.de/hardcover/constantin-goschler-keine-neue-gestapo.html Goschler, Connstantin & Michael Wala (2015) "Keine neue Gestapo"....]


Rose-Stahl, M.: Recht der Nachrichtendienste. Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 18, Bühl 2006
Rose-Stahl, M.: Recht der Nachrichtendienste. Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 18, Bühl 2006
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Fuchs, B.: Kriminalistische Kompetenz, Kriminalisten-Fachbuch, Band 1, 2000, S.34-37
Fuchs, B.: Kriminalistische Kompetenz, Kriminalisten-Fachbuch, Band 1, 2000, S.34-37


Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2006  
Bundesministerium des Innern: [http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzbericht/ Verfassungsschutzbericht 2006]


Korte, G.(Hrsg.): Aspekte der nachrichtendienstlichen Sicherheitsarchitektur. Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 26, Brühl 2005
Korte, G.(Hrsg.): Aspekte der nachrichtendienstlichen Sicherheitsarchitektur. Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 26, Brühl 2005
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Korte, G., Zoller, M. (Hrsg): Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (nd-Mittel). Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 16, Oktober 2001
Korte, G., Zoller, M. (Hrsg): Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (nd-Mittel). Beiträge zur inneren Sicherheit, Band 16, Oktober 2001


==Weblinks==


http://www.verfassungsschutz.de
*[http://www.verfassungsschutz.de Verfassungsschutz. Homepage]
*[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/ BVerfSchG]
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