Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind im  Bundesverfassungsschutzgesetz- BVerfSchG geregelt. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landesbehörden "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" zu sammeln und auszuwerten.
Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind im  Bundesverfassungsschutzgesetz- BVerfSchG geregelt. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landesbehörden "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" zu sammeln und auszuwerten.


Die Aufgaben erstrecken sich auf die Sammlung und Auswertung von Informationen zur Extremismus und Spionageabwehr. Das BfV beobachtet extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von In- und Ausländern sowie die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste.
Die Aufgaben erstrecken sich auf die Sammlung und Auswertung von Informationen zu Extremismus und Spionageabwehr. Das BfV beobachtet extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von In- und Ausländern sowie die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste.


Darunter fallen Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, als auch geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht. Ferner wirkt das BfV beim Geheim- und Sabotageschutz mit.
Darunter fallen Bestrebungen, die gegen "die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, als auch geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht". Ferner wirkt das BfV beim Geheim- und Sabotageschutz mit.


'''Beobachtungsfelder des BfV'''
'''Beobachtungsfelder des BfV'''
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