Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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===Aufgaben===
===Aufgaben===
Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind im  Bundesverfassungsschutzgesetz- BVerfSchG geregelt, demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" zu sammeln und auszuwerten.
Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind im  Bundesverfassungsschutzgesetz- BVerfSchG geregelt. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landesbehörden "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" zu sammeln und auszuwerten.


Die Aufgaben erstrecken sich auf die Sammlung und Auswertung von Informationen zur Extremismus und Spionageabwehr. Das BfV beobachtet extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von In- und Ausländern sowie die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste.
Die Aufgaben erstrecken sich auf die Sammlung und Auswertung von Informationen zur Extremismus und Spionageabwehr. Das BfV beobachtet extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von In- und Ausländern sowie die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste.
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*Terrorismus
*Terrorismus
*Scientology
*Scientology


===Informationsbeschaffung===
===Informationsbeschaffung===
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