Bundesamt für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Bundesamt für Verfassungsschutz (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Oktober 2007, 09:40 Uhr
, 09:40, 24. Okt. 2007→Aufgaben
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
===Aufgaben=== | ===Aufgaben=== | ||
Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind im Bundesverfassungsschutzgesetz- BVerfSchG geregelt | Die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind im Bundesverfassungsschutzgesetz- BVerfSchG geregelt. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landesbehörden "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" zu sammeln und auszuwerten. | ||
Die Aufgaben erstrecken sich auf die Sammlung und Auswertung von Informationen zur Extremismus und Spionageabwehr. Das BfV beobachtet extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von In- und Ausländern sowie die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste. | Die Aufgaben erstrecken sich auf die Sammlung und Auswertung von Informationen zur Extremismus und Spionageabwehr. Das BfV beobachtet extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von In- und Ausländern sowie die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste. | ||
Zeile 43: | Zeile 43: | ||
*Terrorismus | *Terrorismus | ||
*Scientology | *Scientology | ||
===Informationsbeschaffung=== | ===Informationsbeschaffung=== |