Biopiraterie: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die Rechte indigener Völker stoßen an ihre Grenzen, da sie einerseits nicht hinreichend definieren können, welche Gemeinschaften den Indigenen zugehörig sind und anderseits keine verbindlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Rechte erklärt werden. Die TRIPS-Abkommen übergehen somit nicht nur die Rechte indigener Völker und setzen diese außer Kraft, sondern untergraben auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, was zu diesem Fall ähnliche Formulierungen enthält.<ref>http://www.eed.de//fix/files/doc/eed_091205_Patentrechte_Menschenrechte_2009_de.pdf </ref>
*Die Rechte indigener Völker stoßen an ihre Grenzen, da sie einerseits nicht hinreichend definieren können, welche Gemeinschaften den Indigenen zugehörig sind und anderseits keine verbindlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Rechte erklärt werden. Die TRIPS-Abkommen übergehen somit nicht nur die Rechte indigener Völker und setzen diese außer Kraft, sondern untergraben auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, was zu diesem Fall ähnliche Formulierungen enthält.<ref>http://www.eed.de//fix/files/doc/eed_091205_Patentrechte_Menschenrechte_2009_de.pdf </ref>


*Der Sortenschutz mit dem  Saatgutverkehrsgesetz lässt unberücksichtigt, dass in der Agrarwirtschaft bisher ein Großteil der Pflanzen konventionell gezüchtet, Saatgut gesammelt, aufgehoben und getauscht wurde.  Diese traditionellen Vorgehensweisen werden durch die TRIPS-Abkommen untersagt und [[Kriminalisierung| kriminalisiert]]. Diese rechtlichen Normen der TRIPS-Abkommen  untergraben die Übereinkommen über biologische Vielfalt, die den Schutz traditionellen Wissens und traditioneller Vorgehensweisen als notwendig für den Erhalt der biologischen Vielfalt ansieht.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], [[ISBN 0864865147]]</ref>
*Der Sortenschutz mit dem  Saatgutverkehrsgesetz lässt unberücksichtigt, dass in der Agrarwirtschaft bisher ein Großteil der Pflanzen konventionell gezüchtet, Saatgut gesammelt, aufgehoben und getauscht wurde.  Diese traditionellen Vorgehensweisen werden durch die TRIPS-Abkommen untersagt und [[Kriminalisierung| kriminalisiert]]. Diese rechtlichen Normen der TRIPS-Abkommen  untergraben die Übereinkommen über biologische Vielfalt, die den Schutz traditionellen Wissens und traditioneller Vorgehensweisen als notwendig für den Erhalt der biologischen Vielfalt ansieht.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], ISBN 0864865147</ref>


*In den TRIPS-Abkommen werden  angemessene, rechtlich regulierte Vorteilsausgleiche zwischen Patentinhabern und lokalen Gemeinschaften nicht berücksichtigt. Es wird im Gegenteil sogar verhindert, dass ein staatlicher Schutz gegen die Patentierbarkeit von biologischen Ressourcen zum Schutz des Gemeinwohles installiert wird, da dieses gegen internationale Handelsabkommen verstoßen würde.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], [[ISBN 0864865147]]</ref> Das Übereinkommen über biologische Vielfalt berücksichtigt zwar einen angemessenen Ausgleich von zu erwartenden Vorteilen, jedoch liegen hierzu bislang keine gesetzlichen Vereinbarungen vor, obwohl dies ein Kernpunkt der CBD darstellt soll.  <ref>Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln </ref>   
*In den TRIPS-Abkommen werden  angemessene, rechtlich regulierte Vorteilsausgleiche zwischen Patentinhabern und lokalen Gemeinschaften nicht berücksichtigt. Es wird im Gegenteil sogar verhindert, dass ein staatlicher Schutz gegen die Patentierbarkeit von biologischen Ressourcen zum Schutz des Gemeinwohles installiert wird, da dieses gegen internationale Handelsabkommen verstoßen würde.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], [[ISBN 0864865147]]</ref> Das Übereinkommen über biologische Vielfalt berücksichtigt zwar einen angemessenen Ausgleich von zu erwartenden Vorteilen, jedoch liegen hierzu bislang keine gesetzlichen Vereinbarungen vor, obwohl dies ein Kernpunkt der CBD darstellt soll.  <ref>Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln </ref>   
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