Biopiraterie: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Schutz des geistigen Eigentums erfolgt auf transnationaler Ebene für Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) durch die [[Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS-Abkommen)| TRIPS- Abkommen]] aus dem Jahr 1995. Diese handelsbezogenen Aspekte am  geistigen Eigentum  sehen vor, dass Nicht-Mitgliedsstaaten, die Zutritt zu den Märkten der Mitgliedsstaaten der WTO erlangen möchten, den Abkommen beitreten und diese in ihr nationales Recht überführen.  Zum Schutz des geistigen Eigentums werden  Patente lediglich natürlich einzelnen oder juristischen Personen zugesprochen.  
Der Schutz des geistigen Eigentums erfolgt auf transnationaler Ebene für Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) durch die [[Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS-Abkommen)| TRIPS- Abkommen]] aus dem Jahr 1995. Diese handelsbezogenen Aspekte am  geistigen Eigentum  sehen vor, dass Nicht-Mitgliedsstaaten, die Zutritt zu den Märkten der Mitgliedsstaaten der WTO erlangen möchten, den Abkommen beitreten und diese in ihr nationales Recht überführen.  Zum Schutz des geistigen Eigentums werden  Patente lediglich natürlich einzelnen oder juristischen Personen zugesprochen.  


Der Schutz der biologischen Vielfalt, der Zugangs- und Nutzungsrechte von biologischen Ressourcen und eines angemessenen Vorteilsausgleiches für Gemeinschaften mit traditionellem Wissen, soll durch das [[Übereinkommen über die biologische Vielfalt(CBD]] aus dem Jahr 1993 erfolgen.
Der Schutz der biologischen Vielfalt, der Zugangs- und Nutzungsrechte von biologischen Ressourcen und eines angemessenen Vorteilsausgleiches für Gemeinschaften mit traditionellem Wissen, soll durch das [[Übereinkommen über die biologische Vielfalt| Übereinkommen über die biologische Vielfalt(CBD)]] aus dem Jahr 1993 erfolgen.
Die Allgemeinen Erklärungen der Vereinten Nationen zu  [[Menschenrechte| Menschenrechten]] und den [[Rechte indigener Völker| Rechten indigener Gemeinschaften]] betonen in Ihren Grundsätzen individuale und kollektive Rechte gegenüber dem Staat, wodurch indigenen und lokalen Gemeinschaften u.a. der  Schutz traditionellen Wissens, als eine Form des kollektiven Eigentums zugesprochen wird.   
Die Allgemeinen Erklärungen der Vereinten Nationen zu  [[Menschenrechte| Menschenrechten]] und den [[Rechte indigener Völker| Rechten indigener Gemeinschaften]] betonen in Ihren Grundsätzen individuale und kollektive Rechte gegenüber dem Staat, wodurch indigenen und lokalen Gemeinschaften u.a. der  Schutz traditionellen Wissens, als eine Form des kollektiven Eigentums zugesprochen wird.   


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Die TRIPS-Abkommen negieren indigenes bzw. traditionelles Wissen als Eigentumsform, die zu schützen wäre. Zum einen wird in der Folge geistiges Eigentum durch Patente an einzelne Personen transformiert und andere, indigene oder lokale Gemeinschaften werden (indirekt) von diesem Prozess ausgeschlossen.<ref>Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln </ref> Eine vorab informierte Zustimmung durch die lokalen Gemeinschaften wird nicht eingeholt. Dies führt zu einer Kollision der TRIPS-Abkommen mit den Rechten indigener Völker, die traditionelles Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften schützen sollen und diesen die alleinige Kontrolle über damit verbundene biologische Ressourcen zusprechen.  
Die TRIPS-Abkommen negieren indigenes bzw. traditionelles Wissen als Eigentumsform, die zu schützen wäre. Zum einen wird in der Folge geistiges Eigentum durch Patente an einzelne Personen transformiert und andere, indigene oder lokale Gemeinschaften werden (indirekt) von diesem Prozess ausgeschlossen.<ref>Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln </ref> Eine vorab informierte Zustimmung durch die lokalen Gemeinschaften wird nicht eingeholt. Dies führt zu einer Kollision der TRIPS-Abkommen mit den Rechten indigener Völker, die traditionelles Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften schützen sollen und diesen die alleinige Kontrolle über damit verbundene biologische Ressourcen zusprechen.  
Die Rechte indigener Völker stoßen an ihre Grenzen, da sie einerseits nicht hinreichend definieren können, welche Gemeinschaften den Indigenen zugehörig sind und anderseits keine verbindlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Rechte erklärt werden. Die TRIPS-Abkommen übergehen somit nicht nur die Rechte indigener Völker und setzen diese außer Kraft, sondern untergraben auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, was zu diesem Fall ähnliche Formulierungen enthält.<ref>http://www.eed.de//fix/files/doc/eed_091205_Patentrechte_Menschenrechte_2009_de.pdf </ref>
Die Rechte indigener Völker stoßen an ihre Grenzen, da sie einerseits nicht hinreichend definieren können, welche Gemeinschaften den Indigenen zugehörig sind und anderseits keine verbindlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Rechte erklärt werden. Die TRIPS-Abkommen übergehen somit nicht nur die Rechte indigener Völker und setzen diese außer Kraft, sondern untergraben auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, was zu diesem Fall ähnliche Formulierungen enthält.<ref>http://www.eed.de//fix/files/doc/eed_091205_Patentrechte_Menschenrechte_2009_de.pdf </ref>
Zum anderen lässt der Sortenschutz mit dem  Saatgutverkehrsgesetz unberücksichtigt, dass in der Agrarwirtschaft bisher ein Großteil der Pflanzen konventionell gezüchtet, Saatgut gesammelt, aufgehoben und getauscht wurde.  Diese traditionellen Vorgehensweisen werden durch die TRIPS-Abkommen untersagt und kriminalisiert. Diese rechtlichen Normen der TRIPS-Abkommen  untergraben die Übereinkommen über biologische Vielfalt, die den Schutz traditionellen Wissens und traditioneller Vorgehensweisen als notwendig für den Erhalt der biologischen Vielfalt ansieht.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], [[ISBN 0864865147]]</ref>.
Zum anderen lässt der Sortenschutz mit dem  Saatgutverkehrsgesetz unberücksichtigt, dass in der Agrarwirtschaft bisher ein Großteil der Pflanzen konventionell gezüchtet, Saatgut gesammelt, aufgehoben und getauscht wurde.  Diese traditionellen Vorgehensweisen werden durch die TRIPS-Abkommen untersagt und kriminalisiert. Diese rechtlichen Normen der TRIPS-Abkommen  untergraben die Übereinkommen über biologische Vielfalt, die den Schutz traditionellen Wissens und traditioneller Vorgehensweisen als notwendig für den Erhalt der biologischen Vielfalt ansieht.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], [[ISBN 0864865147]]</ref>
In den TRIPS-Abkommen werden  angemessene, rechtlich regulierte Vorteilsausgleiche zwischen Patentinhabern und lokalen Gemeinschaften nicht berücksichtigt. Es wird im Gegenteil sogar verhindert, dass ein staatlicher Schutz gegen die Patentierbarkeit von biologischen Ressourcen zum Schutz des Gemeinwohles installiert wird, da dieses gegen internationale Handelsabkommen verstoßen würde.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], [[ISBN 0864865147]]</ref> Das Übereinkommen über biologische Vielfalt berücksichtigt zwar einen angemessenen Ausgleich von zu erwartenden Vorteilen, jedoch liegen hierzu bislang keine gesetzlichen Vereinbarungen vor, obwohl dies ein Kernpunkt der CBD darstellt soll.  <ref>Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln </ref>   
In den TRIPS-Abkommen werden  angemessene, rechtlich regulierte Vorteilsausgleiche zwischen Patentinhabern und lokalen Gemeinschaften nicht berücksichtigt. Es wird im Gegenteil sogar verhindert, dass ein staatlicher Schutz gegen die Patentierbarkeit von biologischen Ressourcen zum Schutz des Gemeinwohles installiert wird, da dieses gegen internationale Handelsabkommen verstoßen würde.<ref>Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], [[ISBN 0864865147]]</ref> Das Übereinkommen über biologische Vielfalt berücksichtigt zwar einen angemessenen Ausgleich von zu erwartenden Vorteilen, jedoch liegen hierzu bislang keine gesetzlichen Vereinbarungen vor, obwohl dies ein Kernpunkt der CBD darstellt soll.  <ref>Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln </ref>   


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