Biopiraterie: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Studie im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung (2003) stellt heraus, dass ein hinreichender Schutz von Menschenrechten in Einklang mit Handelsabkommen nur erfolgen kann, wenn letztere „''ausdrückliche Vorschriften enthalten, aus denen sich die jeweiligen Respektierungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten gegenüber den einschlägigen Menschenrechten ergeben''“ <ref> http://library.fes.de/pdf-files/iez/01950.pdf </ref>. Die TRIPS- Abkommen sollen dahingehend ergänzt werden „''dass im Fall einer Kollision zwischen staatlichen Pflichten aus den Verträgen und aus Menschenrechten letztere den Vorrang haben''“ <ref> http://library.fes.de/pdf-files/iez/01950.pdf </ref>.
Eine Studie im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung (2003) stellt heraus, dass ein hinreichender Schutz von Menschenrechten in Einklang mit Handelsabkommen nur erfolgen kann, wenn letztere „''ausdrückliche Vorschriften enthalten, aus denen sich die jeweiligen Respektierungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten gegenüber den einschlägigen Menschenrechten ergeben''“ <ref> http://library.fes.de/pdf-files/iez/01950.pdf </ref>. Die TRIPS- Abkommen sollen dahingehend ergänzt werden „''dass im Fall einer Kollision zwischen staatlichen Pflichten aus den Verträgen und aus Menschenrechten letztere den Vorrang haben''“ <ref> http://library.fes.de/pdf-files/iez/01950.pdf </ref>.


Aushandlungsprozesse von Normsetzung sowie Normendurchsetzung von Menschen- und Völkerrechte sind Ergebnis internationaler Machtkonstellationen von Staaten <ref>Koenig, Matthias (2005) Menschenrechte. Campus Verlag. Frankfurt.</ref>. Diese Rechte sind im Vergleich zu Handelsabkommen viel zu vage formuliert und häufig führt eine nicht Kodifizierung in nationalstaatliche ''sui- generies'' Rechte zu einer verminderten Durchsetzungsfähigkeit und fehlenden Sanktionsmöglichkeit beim Verstoß gegen diese Rechte.  In Folge ist eine Anklage wegen Verstößen gegen die Menschenrechte schwer bis gar nicht gerichtlich durchsetzbar, da es keinen Gerichtshof für Menschenrechte gibt.  Am [http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof  Internationalen Strafgerichtshof] engl. International Criminal Court, ICC) und nationalen Gerichtshöfen werden zwar Menschrechtsverbrechen verhandelt, jedoch nur Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nicht alle Menschenrechtsverletzungen. Natürlich einzelne Personen haben keinerlei Möglichkeit Verstöße gegen Menschenrechte geltend zu machen.
Aushandlungsprozesse von Normsetzung sowie Normendurchsetzung von Menschen- und Völkerrechte sind Ergebnis internationaler Machtkonstellationen von Staaten <ref>Koenig, Matthias (2005) Menschenrechte. Campus Verlag. Frankfurt.</ref>. Diese Rechte sind im Vergleich zu Handelsabkommen viel zu vage formuliert und häufig führt eine nicht Kodifizierung in nationalstaatliche ''sui- generis'' Rechte zu einer verminderten Durchsetzungsfähigkeit und fehlenden Sanktionsmöglichkeit beim Verstoß gegen diese Rechte.  In Folge ist eine Anklage wegen Verstößen gegen die Menschenrechte schwer bis gar nicht gerichtlich durchsetzbar, da es keinen Gerichtshof für Menschenrechte gibt.  Am [http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof  Internationalen Strafgerichtshof] engl. International Criminal Court, ICC) und nationalen Gerichtshöfen werden zwar Menschrechtsverbrechen verhandelt, jedoch nur Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nicht alle Menschenrechtsverletzungen. Natürlich einzelne Personen haben keinerlei Möglichkeit Verstöße gegen Menschenrechte geltend zu machen.


==Illegitime und illegale Prozesse der Biopiraterie'''==
==Illegitime und illegale Prozesse der Biopiraterie'''==
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