Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt („Geldstrafe auf Bewährung“) gibt das Gesetz einen Rahmen von ein bis drei Jahren vor.  
Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt („Geldstrafe auf Bewährung“) gibt das Gesetz einen Rahmen von ein bis drei Jahren vor.  


Die Bewährungszeit bei der (Rest-) Aussetzung einer Jugendstrafe beträgt zwischen einem und vier Jahren. Noch kürzer ist die Bewährungszeit wenn die Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt wird; sie beträgt ein bis zwei Jahre.  
Die Bewährungszeit bei der (Rest-) Aussetzung einer Jugendstrafe beträgt zwischen einem und vier Jahren. Kürzer ist die Bewährungszeit wenn die Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt wird; sie beträgt ein bis zwei Jahre.  


Innerhalb des jeweiligen Ermessenspielraums setzt das Gericht die individuelle Dauer der Bewährungszeit fest. Entscheidend ist dabei, wie viel Zeit das Gericht für erforderlich (aber auch für ausreichend) hält, um den Täter zu einem dauerhaft straffreien Leben zu veranlassen. Zudem wird berücksichtigt, dass der Täter genügend Zeit zur Erfüllung der Auflagen hat und wie lange er voraussichtlich der Hilfe der Weisungen und des Bewährungshelfers bedarf.
Innerhalb des jeweiligen Ermessenspielraums setzt das Gericht die individuelle Dauer der Bewährungszeit fest. Entscheidend ist dabei, wie viel Zeit das Gericht für erforderlich (aber auch für ausreichend) hält, um den Täter zu einem dauerhaft straffreien Leben zu veranlassen. Zudem wird berücksichtigt, dass der Täter genügend Zeit zur Erfüllung der Auflagen hat und wie lange er voraussichtlich der Hilfe der Weisungen und des Bewährungshelfers bedarf.
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