Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Strafaussetzung zur Bewährung ist sowohl im Erwachsenen- als auch im [[Jugendstrafrecht]] möglich und findet v.a. bei der Aussetzung der gesamten Sanktion (§ 56 StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html]; § 21 JGG [http://dejure.org/gesetze/JGG/21.html]) und bei der Aussetzung eines Strafrestes nach Teilverbüßung (§ 57 StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/57.html]; § 88 JGG [http://dejure.org/gesetze/JGG/88.html]) Anwendung.  
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist sowohl im Erwachsenen- als auch im [[Jugendstrafrecht]] möglich und findet v.a. bei der Aussetzung der gesamten Sanktion (§ 56 StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html]; § 21 JGG [http://dejure.org/gesetze/JGG/21.html]) und bei der Aussetzung eines Strafrestes nach Teilverbüßung (§ 57 StGB [http://dejure.org/gesetze/StGB/57.html]; § 88 JGG [http://dejure.org/gesetze/JGG/88.html]) Anwendung.  


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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