Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gericht sieht von Auflagen und Weisungen ab, wenn der Täter selbst angemessene Leistungen zur Wiedergutmachung (sog. Anerbieten) oder eigene Weisungen (sog. Zusagen) anbietet. Dies können z.B. eine freiwillige Blutspende oder die Vermittlung eines Arbeitsplatzes für den Geschädigten sein. Zweck dieser Vorschrift ist es, den Täter zu freiwilliger Mitarbeit und Eigeninitiative bei seiner [[Resozialisierung]] anzuregen.
Das Gericht sieht von Auflagen und Weisungen ab, wenn der Täter selbst angemessene Leistungen zur Wiedergutmachung (sog. Anerbieten) oder eigene Weisungen (sog. Zusagen) anbietet. Dies können z.B. eine freiwillige Blutspende oder die Vermittlung eines Arbeitsplatzes für den Geschädigten sein. Zweck dieser Vorschrift ist es, den Täter zu freiwilliger Mitarbeit und Eigeninitiative bei seiner [[Resozialisierung]] anzuregen.


== Bewährungshilfe ==
[[== Bewährungshilfe ==]]
Die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer für einen Teil oder die gesamte Dauer der Bewährung ist die kriminalpolitisch wichtigste Weisung und ermöglicht die nachhaltigste Wirkung auf die Lebensführung des Täters. Im Erwachsenenstrafrecht erteilt das Gericht diese Weisung, wenn sie zweckmäßig und notwendig ist; bei Jugendlichen ist die Unterstellung obligatorisch.   
Die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer für einen Teil oder die gesamte Dauer der Bewährung ist die kriminalpolitisch wichtigste Weisung und ermöglicht die nachhaltigste Wirkung auf die Lebensführung des Täters. Im Erwachsenenstrafrecht erteilt das Gericht diese Weisung, wenn sie zweckmäßig und notwendig ist; bei Jugendlichen ist die Unterstellung obligatorisch.   
Die Unterstellung hat die Funktion dem Verurteilten die Hilfe und Unterstützung, aber auch Kontrolle zuteil werden zu lassen, die es bedarf, um ihm ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Der vom Gericht bestellte haupt- oder ehrenamtliche Bewährungshelfer hilft dem Täter bei der Bewältigung des Alltags und der Tat(folgen), berichtet dem Gericht über dessen Lebensführung, überwacht die Erfüllung von Auflagen, Weisungen, Anerbieten und Zusagen und teilt dem Gericht gröbliche und beharrliche Verstöße gegen diese mit.
Die Unterstellung hat die Funktion dem Verurteilten die Hilfe und Unterstützung, aber auch Kontrolle zuteil werden zu lassen, die es bedarf, um ihm ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Der vom Gericht bestellte haupt- oder ehrenamtliche Bewährungshelfer hilft dem Täter bei der Bewältigung des Alltags und der Tat(folgen), berichtet dem Gericht über dessen Lebensführung, überwacht die Erfüllung von Auflagen, Weisungen, Anerbieten und Zusagen und teilt dem Gericht gröbliche und beharrliche Verstöße gegen diese mit.
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