Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

139 Bytes hinzugefügt ,  19:18, 27. Sep. 2009
Zeile 18: Zeile 18:
Eine andere Maßregel, das Berufsverbot, kann nach Vollstreckung von mind. einem Jahr ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden.  
Eine andere Maßregel, das Berufsverbot, kann nach Vollstreckung von mind. einem Jahr ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden.  


Eine strafrechtliche Sanktion darf grundsätzlich nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine künftige Straffreiheit des Täters erwartet werden kann. Ein Grundfaktor bei der Gestattung einer Reststrafenaussetzung ist ferner das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit. Bei der Entscheidung über die Bewährung hat das Gesetz zudem je nach Art der Sanktion, sowie mit steigender Höhe der Strafe zunehmend strengere Anforderungen. So z.B. dass die Verteidigung der Rechtsordnung gewahrt bleibt. Eine Aussetzung soll also für das allgemeine Rechtsempfinden nachvollziehbar sein und das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktion des Strafrechts erhalten bleiben. Bei manchen Aussetzungen müssen außerdem besondere Umstände vorliegen, damit eine Aussetzung zur Bewährung in Frage kommt. Je nach Fall können dies z.B. durch die Tat erlittene Verletzungen des Täters, die Bereitschaft zu einer medikamentösen Behandlung oder eine erhebliche Mitschuld des Opfers sein.
Eine strafrechtliche Sanktion darf grundsätzlich nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine künftige Straffreiheit des Täters erwartet werden kann. Ein Grundfaktor bei der Gestattung einer Reststrafenaussetzung ist ferner das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit. Bei der Entscheidung über die Bewährung hat das Gesetz zudem je nach Art der Sanktion, sowie mit steigender Höhe der Strafe zunehmend strengere Anforderungen. So z.B. dass die Verteidigung der Rechtsordnung [http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/guenther/mitarbeiter/haas/vorlesung%20sanktionenrecht/begriff-verteidigung.pdf] gewahrt bleibt. Eine Aussetzung soll also für das allgemeine Rechtsempfinden nachvollziehbar sein und das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktion des Strafrechts erhalten bleiben. Bei manchen Aussetzungen müssen außerdem besondere Umstände vorliegen, damit eine Aussetzung zur Bewährung in Frage kommt. Je nach Fall können dies z.B. durch die Tat erlittene Verletzungen des Täters, die Bereitschaft zu einer medikamentösen Behandlung oder eine erhebliche Mitschuld des Opfers sein.


== Bewährungszeit ==
== Bewährungszeit ==
273

Bearbeitungen