Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Bewährung beschreibt eine Art Probezeit und wird hier synonym für die “Strafaussetzung zur Bewährung” verwendet, bei welcher die Vollstreckung einer strafrechtlichen Sanktion für eine bestimmte Zeit zurückgestellt wird. Führt sich der Verurteilte während dieser Bewährungszeit gut und gibt dem Gericht keinen Anlass zum Widerruf der Aussetzung, wird ihm die Sanktion erlassen.  
Der Begriff Bewährung beschreibt eine Art Probezeit und wird hier synonym für die “Strafaussetzung zur Bewährung” verwendet, bei welcher die Vollstreckung einer strafrechtlichen Sanktion für eine bestimmte Zeit zurückgestellt wird. Führt sich der Verurteilte während dieser Bewährungszeit gut und gibt dem Gericht keinen Anlass zum Widerruf der Aussetzung, wird ihm die Sanktion erlassen.  
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist sowohl im Strafgesetzbuch als auch im Jugendrecht möglich und findet v.a. bei der Aussetzung der gesamten Sanktion (§ 56 StGB; § 21 JGG) und bei der Aussetzung eines Strafrestes nach Teilverbüßung (§ 57 StGB; § 88 JGG) Anwendung.  
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist sowohl im Strafgesetzbuch als auch im Jugendrecht möglich und findet v.a. bei der Aussetzung der gesamten Sanktion (§ 56 StGB[http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html]; § 21 JGG) und bei der Aussetzung eines Strafrestes nach Teilverbüßung (§ 57 StGB; § 88 JGG) Anwendung.  


== Geschichte ==
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