Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Kriminalpolitische Bestrebungen, das Institut der Bewährung einzuführen, lassen sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen. Hintergrund waren die überfüllten Gefängnisse und die Suche nach einer Alternative für die oft mehr schädlichen als nützlichen kurzen Freiheitsstrafen. Anhänger der konsequenten Vergeltungsstrafe wiesen die damaligen Vorschläge zurück und als Kompromiss zwischen moderner und klassischer Schule wurde die bedingte Begnadigung eingeführt. Dieses System stand nach dem 2. Weltkrieg immer mehr in der Kritik und so prägten schließlich zwei erfolgreiche Vorbilder aus dem Ausland die weitere Entwicklung: das englisch-amerikanische System der probation und das sursis-System aus dem französisch-belgischen Rechtskreis. Der deutsche Gesetzgeber entnahm Teile aus beiden Systemen und führte 1953 die Strafaussetzung zur Bewährung ein. Zunächst waren die formellen Ausschlussgründe sehr eng gestrickt; erst in den folgenden Jahren wurde das Institut der Bewährung immer detaillierter weiterentwickelt und ihr Anwendungsbereich weiter ausgedehnt. Heute hat sich die Aussetzung zur Bewährung von einem Gnadenerweis und einer Rechtswohltat mit Ausnahmecharakter zum wesentlichen Instrument moderner Kriminalpolitik entwickelt. Diese ambulante Kriminalreaktion mit (Re-) Sozialisierungsfunktion ist derzeit die zweithäufigste Sanktion im allgemeinen Strafrecht.
Kriminalpolitische Bestrebungen das Institut der Bewährung einzuführen, lassen sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen. Hintergrund waren die überfüllten Gefängnisse und die Suche nach einer Alternative für die oft mehr schädlichen als nützlichen kurzen Freiheitsstrafen. Anhänger der konsequenten Vergeltungsstrafe wiesen die damaligen Vorschläge zurück und als Kompromiss wurde die bedingte Begnadigung eingeführt. Dieses System stand nach dem 2. Weltkrieg immer mehr in der Kritik und so prägten schließlich zwei erfolgreiche Vorbilder aus dem Ausland die weitere Entwicklung: das englisch-amerikanische System der probation und das sursis-System aus dem französisch-belgischen Rechtskreis. Der deutsche Gesetzgeber entnahm Teile aus beiden Systemen und führte 1953 die Strafaussetzung zur Bewährung ein. Zunächst waren die formellen Ausschlussgründe sehr eng gestrickt; erst in den folgenden Jahren wurde das Institut der Bewährung immer detaillierter weiterentwickelt und ihr Anwendungsbereich weiter ausgedehnt. Heute hat sich die Aussetzung zur Bewährung von einem Gnadenerweis und einer Rechtswohltat mit Ausnahmecharakter zum wesentlichen Instrument moderner Kriminalpolitik entwickelt. Diese ambulante Kriminalreaktion mit (Re-) Sozialisierungsfunktion ist derzeit die zweithäufigste Sanktion im allgemeinen Strafrecht.


== Annahmen ==
== Annahmen ==
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