Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Annahmen ==
== Annahmen ==
Die Grundannahme der Bewährung ist, dass der Täter schon durch die Verurteilung gewarnt ist und auch ohne die Einwirkung des Vollzugs künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Dadurch bleibt der Verurteilte von den nachteiligen Wirkungen des Vollzugs verschont und es werden Vollzugskosten eingespart und Haftplätze freigehalten.  
Die Grundannahme der Bewährung ist, dass der Täter schon durch die Verurteilung gewarnt ist und auch ohne die Einwirkung des Vollzugs künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Dadurch bleibt der Verurteilte von den nachteiligen Wirkungen des Vollzugs verschont und es werden Vollzugskosten eingespart und Haftplätze freigehalten.  
Bei der Aussetzung des Strafrestes soll die Aussicht auf diese dem Täter einerseits Ansporn geben, sich schon während der Haft angemessen zu verhalten und andererseits die Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft durch die vorzeitige Entlassung fördern. Das besondere Motiv für ein Leben ohne Straftaten stellt dabei die Androhung der (weiteren) Strafvollstreckung.  
Bei der Aussetzung des Strafrestes soll die Aussicht auf diese dem Täter Ansporn geben, sich schon während der Haft angemessen zu verhalten und die Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft durch die vorzeitige Entlassung fördern. Das besondere Motiv, für ein Leben ohne Straftaten, stellt dabei die Androhung der (weiteren) Strafvollstreckung.


== Anwendungsmöglichkeiten ==
== Anwendungsmöglichkeiten ==
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