Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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Innerhalb des jeweiligen Ermessenspielraums setzt das Gericht die individuelle Dauer der Bewährungszeit fest. Entscheidend ist dabei, wie viel Zeit das Gericht für erforderlich (aber auch für ausreichend) hält, um den Täter zu einem dauerhaft straffreien Leben zu veranlassen. Zudem wird berücksichtigt, dass der Täter genügend Zeit zur Erfüllung der Auflagen hat und wie lange er voraussichtlich der Hilfe der Weisungen und des Bewährungshelfers bedarf.
Innerhalb des jeweiligen Ermessenspielraums setzt das Gericht die individuelle Dauer der Bewährungszeit fest. Entscheidend ist dabei, wie viel Zeit das Gericht für erforderlich (aber auch für ausreichend) hält, um den Täter zu einem dauerhaft straffreien Leben zu veranlassen. Zudem wird berücksichtigt, dass der Täter genügend Zeit zur Erfüllung der Auflagen hat und wie lange er voraussichtlich der Hilfe der Weisungen und des Bewährungshelfers bedarf.


== Gestaltung der Bewährung ==
== Auflagen und Weisungen ==
=== Auflagen und Weisungen ===
Mit Hilfe der Auflagen soll dem Verurteilten eine Belastung auferlegt werden, durch die der Staat, die Gesellschaft und ggf. das Opfer eine Genugtuung für die Rechtsverletzung erfahren. Die Auflagen haben die Funktion den Täter für die Folgen seiner Tat zur Verantwortung zu ziehen und einen Schuldausgleich zu ermöglichen, auch wenn ihm das Übel einer vollstreckten Strafe erspart bleibt. Mögliche Auflagen im Strafrecht sind eine Schadenswiedergutmachung (z.B. Ausgleichszahlungen an das Opfer), Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse und die Erbringung gemeinnütziger Leistungen (z.B. Arbeitsstunden oder Sachspenden). Jugendlichen kann darüber hinaus auferlegt werden, sich persönlich bei dem Verletzen zu entschuldigen.  
Mit Hilfe der Auflagen soll dem Verurteilten eine Belastung auferlegt werden, durch die der Staat, die Gesellschaft und ggf. das Opfer eine Genugtuung für die Rechtsverletzung erfahren. Die Auflagen haben die Funktion den Täter für die Folgen seiner Tat zur Verantwortung zu ziehen und einen Schuldausgleich zu ermöglichen, auch wenn ihm das Übel einer vollstreckten Strafe erspart bleibt. Mögliche Auflagen im Strafrecht sind eine Schadenswiedergutmachung (z.B. Ausgleichszahlungen an das Opfer), Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse und die Erbringung gemeinnütziger Leistungen (z.B. Arbeitsstunden oder Sachspenden). Jugendlichen kann darüber hinaus auferlegt werden, sich persönlich bei dem Verletzen zu entschuldigen.  


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Das Gericht sieht im Übrigen von Auflagen und Weisungen ab, wenn der Täter selbst angemessene Leistungen zur Wiedergutmachung (sog. Anerbieten) oder eigene Weisungen (sog. Zusagen) anbietet. Dies können z.B. eine freiwillige Blutspende oder die Vermittlung eines Arbeitsplatzes für den Geschädigten sein. Zweck dieser Vorschrift ist es, den Täter zu freiwilliger Mitarbeit und Eigeninitiative bei seiner Resozialisierung anzuregen.
Das Gericht sieht im Übrigen von Auflagen und Weisungen ab, wenn der Täter selbst angemessene Leistungen zur Wiedergutmachung (sog. Anerbieten) oder eigene Weisungen (sog. Zusagen) anbietet. Dies können z.B. eine freiwillige Blutspende oder die Vermittlung eines Arbeitsplatzes für den Geschädigten sein. Zweck dieser Vorschrift ist es, den Täter zu freiwilliger Mitarbeit und Eigeninitiative bei seiner Resozialisierung anzuregen.


=== Bewährungshilfe ===
== Bewährungshilfe ==
Die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer für einen Teil oder die gesamte Dauer der Bewährung ist die kriminalpolitisch wichtigste Weisung und ermöglicht die nachhaltigste Wirkung auf die Lebensführung des Täters. Im Erwachsenenstrafrecht erteilt das Gericht diese Weisung, wenn sie zweckmäßig und notwendig ist; bei Jugendlichen ist die Unterstellung obligatorisch.   
Die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer für einen Teil oder die gesamte Dauer der Bewährung ist die kriminalpolitisch wichtigste Weisung und ermöglicht die nachhaltigste Wirkung auf die Lebensführung des Täters. Im Erwachsenenstrafrecht erteilt das Gericht diese Weisung, wenn sie zweckmäßig und notwendig ist; bei Jugendlichen ist die Unterstellung obligatorisch.   
Die Unterstellung hat die Funktion dem Verurteilten die Hilfe und Unterstützung, aber auch Kontrolle zuteil werden zu lassen, die es bedarf, um ihm ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Der vom Gericht bestellte haupt- oder ehrenamtliche Bewährungshelfer hilft dem Täter bei der Bewältigung des Alltags und der Tat(folgen), berichtet dem Gericht über dessen Lebensführung, überwacht die Erfüllung von Auflagen, Weisungen, Anerbieten und Zusagen und teilt dem Gericht gröbliche und beharrliche Verstöße gegen diese mit.
Die Unterstellung hat die Funktion dem Verurteilten die Hilfe und Unterstützung, aber auch Kontrolle zuteil werden zu lassen, die es bedarf, um ihm ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen. Der vom Gericht bestellte haupt- oder ehrenamtliche Bewährungshelfer hilft dem Täter bei der Bewältigung des Alltags und der Tat(folgen), berichtet dem Gericht über dessen Lebensführung, überwacht die Erfüllung von Auflagen, Weisungen, Anerbieten und Zusagen und teilt dem Gericht gröbliche und beharrliche Verstöße gegen diese mit.
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