Bewährung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ende der Bewährung ==
== Ende der Bewährung ==
Die Bewährung endet nach Ablauf der Bewährungszeit durch Erlass der ursprünglich verhängten bzw. angedrohten Sanktion oder vorzeitig durch Widerruf der Aussetzung. Zum Widerruf der Bewährung, also zum Vollzug bzw. zur Verhängung der Sanktion kommt es, wenn der Verurteilte in der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht, gegen Auflagen oder Weisungen gröblich und beharrlich verstößt oder sich dem Bewährungshelfer entzieht. Durch dieses Fehlverhalten zeigt der Verurteilte, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigt und daher Anlass zur Besorgnis weiterer Straftaten besteht. Reicht es aber aus, (weitere) Auflagen oder Weisungen zu erteilen, die Bewährungszeit zu verlängern oder den Täter nun erstmals oder für einen längeren Zeitraum als ursprünglich angeordnet, einem Bewährungshelfer zu unterstellen, sieht das Gericht vom Widerruf ab.
Die Bewährung endet nach Ablauf der Bewährungszeit durch Erlass der ursprünglich verhängten bzw. angedrohten Sanktion oder vorzeitig durch Widerruf der Aussetzung. Zum Widerruf der Bewährung, also zum Vollzug bzw. zur Verhängung der Sanktion kommt es, wenn der Verurteilte in der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht, gegen Auflagen oder Weisungen gröblich und beharrlich verstößt oder sich dem Bewährungshelfer entzieht. Durch dieses Fehlverhalten zeigt der Verurteilte, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigt und daher Anlass zur Besorgnis weiterer Straftaten besteht. Reicht es aber aus, (weitere) Auflagen oder Weisungen zu erteilen, die Bewährungszeit zu verlängern oder den Täter nun erstmals oder für einen längeren Zeitraum als ursprünglich angeordnet, einem Bewährungshelfer zu unterstellen, sieht das Gericht vom Widerruf ab.
Die Aussetzung einer Unterbringung kann darüber hinaus schon dann widerrufen werden, wenn der Zustand des Verurteilten Grund zur Sorge weiterer Straftaten gibt, oder wenn im Nachhinein Umstände bekannt werden, die ursprünglich zur Versagung der Aussetzung geführt hätten.
Die Aussetzung einer Unterbringung kann zudem schon dann widerrufen werden, wenn der Zustand des Verurteilten Grund zur Sorge weiterer Straftaten gibt, oder wenn im Nachhinein Umstände bekannt werden, die ursprünglich zur Versagung der Aussetzung geführt hätten.
Eine Bewährung kann zudem durch die Einbeziehung der Verurteilung in eine Gesamtstrafe vorzeitig enden. Und zwar dann, wenn dadurch die Grenze von zwei Jahren überschritten wird und somit die formalen Vorgaben einer Bewährung nicht mehr vorliegen.
Eine Bewährung kann ferner durch die Einbeziehung der Verurteilung in eine Gesamtstrafe vorzeitig enden. Und zwar dann, wenn dadurch die Grenze von zwei Jahren überschritten wird und somit die formalen Vorgaben einer Bewährung nicht mehr vorliegen.


== Literatur ==
== Literatur ==
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