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In einer älter werdenden Gesellschaft werden immer mehr Menschen von gesetzlicher Betreuung betroffen. | |||
==Kriminalität seitens der Betreuer== | |||
Vom Amtsgericht bestellte Betreuer können ihre Schützlinge leicht ausnehmen. Dies insbesondere dann, wenn das Gericht eine "Rundum-Vollmacht" ausgesprochen hat. Gelegentlich tun sie es auch sehr gründlich. | |||
Am Beispiel eines "Herrn P." zeigte eine Reportage des WDR-Fernsehens (2008), wie das geht. | |||
"Wegen einer Behinderung hatte Herr P. sein Leben lang zu Hause bei | "Wegen einer Behinderung hatte Herr P. sein Leben lang zu Hause bei | ||
seiner Mutter gelebt, die hatte alles für ihn geregelt. Doch nach dem | seiner Mutter gelebt, die hatte alles für ihn geregelt. Doch nach dem Tod der alten Dame war plötzlich alles anders. Rudolf P. kam alleine nicht klar, erst recht nicht mit dem beträchtlichen Vermögen, das ihm seine Mutter hinterlassen hatte. Darum entschied das örtliche Amtgericht, dem mittlerweile 64-Jährigen einen Rechtsanwalt als Betreuer zur Seite zu stellen. Im juristischen Alltag ein ganz normaler Vorgang. Für Rudolf P. hatte die Entscheidung freilich dramatische Folgen. Denn innerhalb kurzer Zeit schwand sein Vermögen, 140.000 Euro, auf rätselhafte Weise. Inzwischen ist Herr P. völlig mittellos, lebt nur einer kargen Rente. Der Betreuer musste sich zwar - wegen Untreue - vor Gericht verantworten; doch das Geld von Herrn P. bleibt bis heute verschwunden. Vom Betreuer regelrecht ausgeplündert - immer wieder machen diese Fälle Schlagzeilen. Wer es als amtlich bestellter Helfer darauf anlegt, kann seinen "Schützling" nur allzu leicht ausnehmen. Denn der oder die Betroffene ist in allen Lebensbelangen vom Betreuer abhängig. Ist erst einmal eine "Rundum-Vollmacht" vom Amtsrichter ausgesprochen, kann der Betreuer über das Vermögen, die | ||
Tod der alten Dame war plötzlich alles anders. Rudolf P. kam alleine | Gesundheitsversorgung und den Aufenthaltsort seines "Schützlings" bestimmen. Ein Leichtes, da auch mal fremdes Geld in die eigene Tasche verschwinden zu lassen. Und die betreute Person so von der Außenwelt abzuschotten, dass Hilfe von Dritten nur schwer möglich ist." (Werner Schell Forum 2008). | ||
nicht klar, erst recht nicht mit dem beträchtlichen Vermögen, das ihm | |||
seine Mutter hinterlassen hatte. Darum entschied das örtliche | |||
Amtgericht, dem mittlerweile 64-Jährigen einen Rechtsanwalt als Betreuer | |||
zur Seite zu stellen. Im juristischen Alltag ein ganz normaler Vorgang. | |||
Für Rudolf P. hatte die Entscheidung freilich dramatische Folgen. Denn | |||
innerhalb kurzer Zeit schwand sein Vermögen, 140.000 Euro, auf | |||
rätselhafte Weise. Inzwischen ist Herr P. völlig mittellos, lebt nur | |||
einer kargen Rente. Der Betreuer musste sich zwar - wegen Untreue - vor | |||
Gericht verantworten; doch das Geld von Herrn P. bleibt bis heute | |||
verschwunden. Vom Betreuer regelrecht ausgeplündert - immer wieder | |||
machen diese Fälle Schlagzeilen. Wer es als amtlich bestellter Helfer | |||
darauf anlegt, kann seinen "Schützling" nur allzu leicht ausnehmen. Denn | |||
der oder die Betroffene ist in allen Lebensbelangen vom Betreuer | |||
abhängig. Ist erst einmal eine "Rundum-Vollmacht" vom Amtsrichter | |||
ausgesprochen, kann der Betreuer über das Vermögen, die | |||
Gesundheitsversorgung und den Aufenthaltsort seines "Schützlings" | |||
bestimmen. Ein Leichtes, da auch mal fremdes Geld in die eigene Tasche | |||
verschwinden zu lassen. Und die betreute Person so von der Außenwelt | |||
abzuschotten, dass Hilfe von Dritten nur schwer möglich ist | |||
==Quellen== | ==Quellen== |