Betreuung

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In einer älter werdenden Gesellschaft bedürfen immer mehr Menschen der Betreuung.

Kriminalität seitens der Betreuer

Vom Amtsgericht bestellte Betreuer können ihre Schützlinge leicht ausnehmen. Dies insbesondere dann, wenn das Gericht eine "Rundum-Vollmacht" ausgesprochen hat, die dem Betreuer ermöglicht, über das Vermögen, die Gesundheitsversorgung und den Aufenthaltsort des Betreuten zu bestimmen sowie den Betreuen so von der Außenwelt abzuschotten, dass Hilfe erschwert oder verunmöglicht wird. Gelegentlich plündern Betreuer die Personen, zu deren Schutz sie eingesetzt wurden, regelrecht aus.

Am Beispiel eines "Herrn P." zeigte eine Reportage des WDR-Fernsehens (2008), wie das geht.

"Wegen einer Behinderung hatte Herr P. sein Leben lang zu Hause bei seiner Mutter gelebt, die hatte alles für ihn geregelt. Doch nach dem Tod der alten Dame war plötzlich alles anders. Rudolf P. kam alleine nicht klar, erst recht nicht mit dem beträchtlichen Vermögen, das ihm seine Mutter hinterlassen hatte. Darum entschied das örtliche Amtgericht, dem mittlerweile 64-Jährigen einen Rechtsanwalt als Betreuer zur Seite zu stellen. Im juristischen Alltag ein ganz normaler Vorgang. Für Rudolf P. hatte die Entscheidung freilich dramatische Folgen. Denn innerhalb kurzer Zeit schwand sein Vermögen, 140.000 Euro, auf rätselhafte Weise. Inzwischen ist Herr P. völlig mittellos, lebt nur einer kargen Rente. Der Betreuer musste sich zwar - wegen Untreue - vor Gericht verantworten; doch das Geld von Herrn P. bleibt bis heute verschwunden" (Werner Schell Forum 2008).

Quellen

  • TV-Reportage von Dörte Schipper und Gregor Petersen: "Die Betreuungsfalle. Wenn der Helfer zum Feind wird" auf 3SAT am 23.04.2008, 21.15 - 22.00 Uhr