Beschlagnahmeverbot: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 27: Zeile 27:
== Sonderfall "Abgeordnete" ==
== Sonderfall "Abgeordnete" ==


  [http://dejure.org/gesetze/GG/47.html]
   
Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht steht Abgeordneten gemäß Art. 47 GG [http://dejure.org/gesetze/GG/47.html] ein Schutz vor Beschlagnahmen von Schriftstücken zu, die sich mit Tatsachen befassen die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter anvertraut wurden.
Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht steht Abgeordneten gemäß Art. 47 GG [http://dejure.org/gesetze/GG/47.html] ein Schutz vor Beschlagnahmen von Schriftstücken zu, die sich mit Tatsachen befassen die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter anvertraut wurden.


334

Bearbeitungen