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== Sonderfall "Abgeordnete" == | == Sonderfall "Abgeordnete" == | ||
Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht steht Abgeordneten gemäß Art. 47 GG [http://dejure.org/gesetze/GG/47.html] ein Schutz vor Beschlagnahmen von Schriftstücken zu, die sich mit Tatsachen befassen die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter anvertraut wurden. | Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht steht Abgeordneten gemäß Art. 47 GG [http://dejure.org/gesetze/GG/47.html] ein Schutz vor Beschlagnahmen von Schriftstücken zu, die sich mit Tatsachen befassen die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter anvertraut wurden. | ||
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