Beschlagnahmeverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß Art. 47 GG [http://dejure.org/gesetze/GG/47.html]
== Sonderfall "Abgeordnete" ==
Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht steht Abgeordneten gemäß Art. 47 GG ein Schutz vor Beschlagnahmen von Schriftstücken zu, die sich mit Tatsachen befassen die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter anvertraut wurden.
 
[http://dejure.org/gesetze/GG/47.html]
Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht steht Abgeordneten gemäß Art. 47 GG [http://dejure.org/gesetze/GG/47.html] ein Schutz vor Beschlagnahmen von Schriftstücken zu, die sich mit Tatsachen befassen die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter anvertraut wurden.


In der Entscheidung vom 30.7.2003 (Az: 2 BvR 508/01) hat das BverfVG den Schutz auf Akten die sich in den Räumen des Bundestages aber bei einem Mitarbeiter befinden ausgeweitet.
In der Entscheidung vom 30.7.2003 (Az: 2 BvR 508/01) hat das BverfVG den Schutz auf Akten die sich in den Räumen des Bundestages aber bei einem Mitarbeiter befinden ausgeweitet.
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