Beschlagnahme: Unterschied zwischen den Versionen

 
Zeile 55: Zeile 55:
::*die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/99.html § 99 StPO ](Postbeschlagnahme)
::*die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/99.html § 99 StPO ](Postbeschlagnahme)


::*die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß  
::*die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html § 111m StPO]
[http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html § 111m StPO]


::*die Beschlagnahme von Vermögen eines wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben oder Haftbefehl erlassen wurde, gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/443.html § 443 StPO ](Vermögensbeschlagnahme)
::*die Beschlagnahme von Vermögen eines wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben oder Haftbefehl erlassen wurde, gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/443.html § 443 StPO ](Vermögensbeschlagnahme)
334

Bearbeitungen