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::*Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden | ::*Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden [http://dejure.org/gesetze/StPO/94.html (§ 94 Absatz 2 StPO)] - ansonsten reicht eine formlose Sicherstellung aus | ||
::*Gegenstände, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dem Verfall oder der Einziehung unterliegen ( | ::*Gegenstände, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dem Verfall oder der Einziehung unterliegen (, [http://dejure.org/gesetze/StPO/111b.html §§ 111b] [http://dejure.org/gesetze/StPO/111c.html 111c StPO ]) | ||
Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt | Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt | ||
( | ([http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html §§ 98 ], [http://dejure.org/gesetze/StPO/111e.html 111e StPO ]), so wie: | ||
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Die Voraussetzung einer Vermögensbeschlagnahme gemäß | Die Voraussetzung einer Vermögensbeschlagnahme gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/111p.html § 111p StPO ] sind: | ||
::*die Voraussetzungen des dinglichen Arrests gemäß | ::*die Voraussetzungen des dinglichen Arrests gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/111o.html § 111o StPO ] sind gegeben. | ||
::*es ist zu erwarten, dass die Vollstreckung allein durch die Arrestanordnung nicht gesichert sein wird. | ::*es ist zu erwarten, dass die Vollstreckung allein durch die Arrestanordnung nicht gesichert sein wird. | ||
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An bestimmte Beschlagnahmen werden besondere Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an: | An bestimmte Beschlagnahmen werden besondere Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an: | ||
::*die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß | ::*die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/99.html § 99 StPO ](Postbeschlagnahme) | ||
::*die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß | ::*die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß | ||
[http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html | [http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html § 111m StPO] | ||
::*die Beschlagnahme von Vermögen eines wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben oder Haftbefehl erlassen wurde, gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/443.html § 443 StPO ](Vermögensbeschlagnahme) | |||
== Beschlagnahme im Gefahrenabwehrrecht == | == Beschlagnahme im Gefahrenabwehrrecht == |
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