Beschlagnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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::*Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden (§ 94 Absatz 2 StPO) [http://dejure.org/gesetze/StPO/94.html] - ansonsten reicht eine formlose Sicherstellung aus
::*Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden [http://dejure.org/gesetze/StPO/94.html (§ 94 Absatz 2 StPO)] - ansonsten reicht eine formlose Sicherstellung aus


::*Gegenstände, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dem Verfall oder der Einziehung unterliegen (§§ 111b, [http://dejure.org/gesetze/StPO/111b.html] 111c StPO  [http://dejure.org/gesetze/StPO/111c.html])
::*Gegenstände, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dem Verfall oder der Einziehung unterliegen (, [http://dejure.org/gesetze/StPO/111b.html §§ 111b] [http://dejure.org/gesetze/StPO/111c.html 111c StPO  ])




Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt  
Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt  


(§§ 98 [http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html], 111e StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/111e.html]), so wie:
([http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html §§ 98 ], [http://dejure.org/gesetze/StPO/111e.html 111e StPO ]), so wie:




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Die Voraussetzung einer Vermögensbeschlagnahme gemäß § 111p StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/111p.html] sind:
Die Voraussetzung einer Vermögensbeschlagnahme gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/111p.html § 111p StPO ] sind:




::*die Voraussetzungen des dinglichen Arrests gemäß § 111o StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/111o.html] sind gegeben.
::*die Voraussetzungen des dinglichen Arrests gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/111o.html § 111o StPO ] sind gegeben.


::*es ist zu erwarten, dass die Vollstreckung allein durch die Arrestanordnung nicht gesichert sein wird.
::*es ist zu erwarten, dass die Vollstreckung allein durch die Arrestanordnung nicht gesichert sein wird.
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An bestimmte Beschlagnahmen werden besondere Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an:
An bestimmte Beschlagnahmen werden besondere Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an:


::*die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß § 99 StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/99.html](Postbeschlagnahme)
::*die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/99.html § 99 StPO ](Postbeschlagnahme)


::*die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß § 111m StPO
::*die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß  
[http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html]
[http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html § 111m StPO]
 
::*die Beschlagnahme von Vermögen eines wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben oder Haftbefehl erlassen wurde, gemäß § 443 StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/443.html](Vermögensbeschlagnahme)


::*die Beschlagnahme von Vermögen eines wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben oder Haftbefehl erlassen wurde, gemäß [http://dejure.org/gesetze/StPO/443.html § 443 StPO ](Vermögensbeschlagnahme)


== Beschlagnahme im Gefahrenabwehrrecht ==
== Beschlagnahme im Gefahrenabwehrrecht ==
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