Beschlagnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zwangsmittel ==
== Zwangsmittel ==


Nach § 95 Abs. 2 StPO kann die Herrausgabe eines zu beschlagnahmenden Gegenstand mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Nach § 95 Abs. 2 StPO kann die Herrausgabe eines zu beschlagnahmenden Gegenstandes mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
 
 


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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