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Die Beschlagnahme ist eines der Zwangsmittel im Strafverfahren. | Die Beschlagnahme ist eines der Zwangsmittel im Strafverfahren. | ||
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Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt | Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt | ||
(§§ 98 [http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html], 111e StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/111e.html]), so wie: | (§§ 98 [http://dejure.org/gesetze/StPO/98.html], 111e StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/111e.html]), so wie: | ||
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An bestimmte Beschlagnahmen werden besondere Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an: | An bestimmte Beschlagnahmen werden besondere Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an: | ||
::*die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe, Postsendungen und Telegramme gemäß § 99 StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/99.html](Postbeschlagnahme) | |||
[http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html] | ::*die Beschlagnahme von Schriftstücken oder Druckerzeugnissen gemäß § 111m StPO | ||
[http://dejure.org/gesetze/StPO/111m.html] | |||
::*die Beschlagnahme von Vermögen eines wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben oder Haftbefehl erlassen wurde, gemäß § 443 StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/443.html](Vermögensbeschlagnahme) | |||
== Beschlagnahme im Gefahrenabwehrrecht == | == Beschlagnahme im Gefahrenabwehrrecht == | ||
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Nach § 95 Abs. 2 StPO kann die Herrausgabe eines zu beschlagnahmenden Gegenstand mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. | Nach § 95 Abs. 2 StPO kann die Herrausgabe eines zu beschlagnahmenden Gegenstand mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. | ||
== Weblinks == | |||
http://dejure.org/gesetze/StPO | |||
http://www.juraforum.de/lexikon/Beschlagnahme | |||
http://www.rechtslexikon-online.de/Beschlagnahme.html |
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