Beschaffungskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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===Die Geschichte des Betäubungsmittelgesetzes===
===Die Geschichte des Betäubungsmittelgesetzes===
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Das Opiumgesetz von 1920 wurde 1971 novelliert. In den Jahren 1968 und 1969 stieg die Anzahl der Rauschgiftdelikte um 151,8%. Des Weiteren kam eine Vielzahl neuer Substanzen wie beispielsweise Heroin auf den Schwarzmarkt. Die Grundlagen des Opiumgesetzes reichten nicht mehr aus, um auf diese veränderte Situation zu reagieren und machte eine Reform des Gesetzes notwendig. 1972 trat das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln" in Kraft. Ziel war es, die Rauschgiftkriminalität sowie die Sucht zu bekämpfen. Mittels einer Kann-Vorschrift (§ 11 V BtMG) war es dem Richter möglich, entweder Hilfe oder Strafe zum Einsatz kommen zu lassen. Die Rauschgiftkrimianlität, vor allem aber die Beschaffungskriminalität stieg jedoch weiterhin an. Hinzu kamen viele Fälle von Drogentoten, hauptsächlich Herointoten. Diese Situation verlangte eine Neugestaltung des Betäubungsmittelrechts. 1979 wurde  bereits ein Entwurf des neuen Grundsatzes "Theapie statt Strafe" vom Bundeskabinett verabschiedet. Er enthielt allerdings keine Regelungen zum Ausbau der Strafaussetzungsmöglichkeiten. Erst 1982 trat das heutige Betäubungsmittelgesetz in Kraft.  
Das Opiumgesetz von 1920 wurde 1971 novelliert. In den Jahren 1968 und 1969 stieg die Anzahl der Rauschgiftdelikte um 151,8%. Des Weiteren kam eine Vielzahl neuer Substanzen wie beispielsweise Heroin auf den Schwarzmarkt. Die Grundlagen des Opiumgesetzes reichten nicht mehr aus, um auf diese veränderte Situation zu reagieren und machte eine Reform des Gesetzes notwendig. 1972 trat das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln" in Kraft. Ziel war es, die Rauschgiftkriminalität sowie die Sucht zu bekämpfen. Mittels einer Kann-Vorschrift (§ 11 V BtMG) war es dem Richter möglich, entweder Hilfe oder Strafe zum Einsatz kommen zu lassen. Die Rauschgiftkrimianlität, vor allem aber die Beschaffungskriminalität stieg jedoch weiterhin an. Hinzu kamen viele Fälle von Drogentoten, hauptsächlich Herointoten. Diese Situation verlangte eine Neugestaltung des Betäubungsmittelrechts. 1979 wurde  bereits ein Entwurf des neuen Grundsatzes "Theapie statt Strafe" vom Bundeskabinett verabschiedet. Er enthielt allerdings keine Regelungen zum Ausbau der Strafaussetzungsmöglichkeiten. Erst 1982 trat das heutige Betäubungsmittelgesetz in Kraft.  


===Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes===
===Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes===
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Im BtMG ist definiert welche Suchtmittel in Deutschland illegal sind. Des Weiteren benennt der Gesetzgeber bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit diesen Suchtmitteln als strafbar. Hierzu zählen unter anderem der Anbau, die Herstellung, der Erwerb sowie der Besitz dieser Substanzen (§§ 29 bis 30 BtMG). In Deutschland ist der Konsum von illegalen Drogen aufgrund des Prinzips der Straflosigkeit von Selbstschädigung nicht unter Strafe gestellt.  
Im BtMG ist definiert welche Suchtmittel in Deutschland illegal sind. Des Weiteren benennt der Gesetzgeber bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit diesen Suchtmitteln als strafbar. Hierzu zählen unter anderem der Anbau, die Herstellung, der Erwerb sowie der Besitz dieser Substanzen (§§ 29 bis 30 BtMG). In Deutschland ist der Konsum von illegalen Drogen aufgrund des Prinzips der Straflosigkeit von Selbstschädigung nicht unter Strafe gestellt.  
Das Betäubungsmittelgesetz regelt auch den gesellschaftlichen Umgang mit den Betäubungsmittelabhängigen.  
Das Betäubungsmittelgesetz regelt auch den gesellschaftlichen Umgang mit den Betäubungsmittelabhängigen.  


===Der siebente Abschnitt: Betäubungsabhängige Straftäter==='''
===Der siebente Abschnitt: Betäubungsabhängige Straftäter===


Im siebenten Abschnitt des BtMG wird auf die betäubungsabhängigen Straftäter eingegangen. Konkret sagt der § 35, auch bekannt unter dem Schlagwort "Therapie statt Strafe" aus, dass jemand, der wegen einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist und laut Urteil die Straftat aufgrund seiner Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, seine Strafe zu Gunsten einer Drogentherapie mit Zustimmung des Gerichts zurückstellen lassen kann. Laut § 36 BtMG kann die Zeit des Aufenthalts in der Einrichtung auf die Strafe angerechnet werden.
Im siebenten Abschnitt des BtMG wird auf die betäubungsabhängigen Straftäter eingegangen. Konkret sagt der § 35, auch bekannt unter dem Schlagwort "Therapie statt Strafe" aus, dass jemand, der wegen einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist und laut Urteil die Straftat aufgrund seiner Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, seine Strafe zu Gunsten einer Drogentherapie mit Zustimmung des Gerichts zurückstellen lassen kann. Laut § 36 BtMG kann die Zeit des Aufenthalts in der Einrichtung auf die Strafe angerechnet werden.
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===Kriminel weil drogenabhägig===
===Kriminel weil drogenabhägig===
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Laut dieser Hypothese ist Kriminalität eine zwangsläufige Folge der Drogenabhängigkeit. Mit Beginn der Abhängigkeit kann der Drogenkonsument seine gewohnten Lebensbezüge nicht mehr aufrechterhalten und muss zur Finanzierung seines Konsums auf kriminelle Handlungen zurückgreifen.  
Laut dieser Hypothese ist Kriminalität eine zwangsläufige Folge der Drogenabhängigkeit. Mit Beginn der Abhängigkeit kann der Drogenkonsument seine gewohnten Lebensbezüge nicht mehr aufrechterhalten und muss zur Finanzierung seines Konsums auf kriminelle Handlungen zurückgreifen.  


===Drogenmissbrauch, weil kriminell==='''
===Drogenmissbrauch, weil kriminell===


Diese der ersten entgegengesetzte Hypothese, beruht auf der Annahme, dass ungünstige Milieubedingungen zu delinquentem Verhalten führen, das letztendlich in eine kriminelle Karriere mündet, die auch den Konsum von Drogen beinhaltet. Drogenmissbrauch ist dieser Hypothese zufolge Ausdruck oder Folge eines davor bestehenden kriminellen Verhaltens.  
Diese der ersten entgegengesetzte Hypothese, beruht auf der Annahme, dass ungünstige Milieubedingungen zu delinquentem Verhalten führen, das letztendlich in eine kriminelle Karriere mündet, die auch den Konsum von Drogen beinhaltet. Drogenmissbrauch ist dieser Hypothese zufolge Ausdruck oder Folge eines davor bestehenden kriminellen Verhaltens.  


===Drogenmissbrauch und Kriminalität als Ausdruck eines devianten Lebensstils===
===Drogenmissbrauch und Kriminalität als Ausdruck eines devianten Lebensstils===
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Diese Hypothese besagt, dass Drogenmissbrauch und Delinquenz den gleichen Risikofaktor haben, nämlich einen in der Kindheit und Jugend entwickelten devianten Lebensstil, also ein verfestigtes Muster abweichender Verhaltensweisen. Kriminalität kann bei einem devianten Lebensstil sowohl in Kombination mit Drogenmissbrauch als auch unabhängig davon auftreten.  
Diese Hypothese besagt, dass Drogenmissbrauch und Delinquenz den gleichen Risikofaktor haben, nämlich einen in der Kindheit und Jugend entwickelten devianten Lebensstil, also ein verfestigtes Muster abweichender Verhaltensweisen. Kriminalität kann bei einem devianten Lebensstil sowohl in Kombination mit Drogenmissbrauch als auch unabhängig davon auftreten.  


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- Kritik am Begriff.....................
- Kritik am Begriff.....................
- Anwendung auf andere Bereiche...............(Spielsucht, verminderte Schuldfähigkeit.......)
- Anwendung auf andere Bereiche...............(Spielsucht, verminderte Schuldfähigkeit.......)
Literatur.....................




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