Beschaffungskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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2.1 Die Geschichte des Betäubungsmittelgesetzes
2.1 Die Geschichte des Betäubungsmittelgesetzes


Das Opiumgesetz von 1920 wurde 1971 novelliert. In den Jahren 1968 und 1969 stieg die Anzahl der Rauschgiftdelikte um 151,8%. Des weiteren kam eine vielzahl neuer Substanzen wie beispielsweise Heroin auf den Schwarzmarkt. Die Grundlagen des Opiumgesetzes reichten nicht mehr aus um auf diese veränderte Situation zu reagieren und machte eine Reform des Gesetzes notwendig. 1972 trat das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln" in Kraft. Ziel war es, die Rauschgiftkriminalität sowie die Sucht zu bekämpfen. Mittels einer Kann-Vorschrift (§ 11 V BtMG) war es dem Richter möglich, entweder Hilöfe oder Strafe zum Einsatz kommen zu lassen.  
Das Opiumgesetz von 1920 wurde 1971 novelliert. In den Jahren 1968 und 1969 stieg die Anzahl der Rauschgiftdelikte um 151,8%. Des weiteren kam eine vielzahl neuer Substanzen wie beispielsweise Heroin auf den Schwarzmarkt. Die Grundlagen des Opiumgesetzes reichten nicht mehr aus um auf diese veränderte Situation zu reagieren und machte eine Reform des Gesetzes notwendig. 1972 trat das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln" in Kraft. Ziel war es, die Rauschgiftkriminalität sowie die Sucht zu bekämpfen. Mittels einer Kann-Vorschrift (§ 11 V BtMG) war es dem Richter möglich, entweder Hilöfe oder Strafe zum Einsatz kommen zu lassen.Die Rauschgiftkrimianlität, vor allem die Beschaffungskriminalität stieg jedoch weiterhin an. Hinzu kamen viele Fälle von Drogentoten, hauptsächlich Herointoten. Diese Situation verlangte eine Neugestaltung des Betäubungsmittelrechts. 1979 wurde  bereits ein Entwurf des neuen Grundsatzes "Theapie statt Strafe" vom Bundeskabinett verabschiedet. Er enthielt allerdings keine Regelungen zum Aisbau der Strafaussetzungsmöglichkeiten. Erst 1982 trat das heutige Betäubungsmittelgesetz in Kraft.
 
 




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