Beschaffungskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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'''1. Definition'''
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Beschaffungskriminalität ist ein Sammelbegriff für Delikte, die in einem Zusammenhang zwischen dem Konsum von Rauschmitteln und deren Abhängigkeit stehen. Es geht um das Beschaffen von Mitteln zur Finanzierung des Konsums (zur Beschaffung von Rauschmitteln). In diesem Zusammenhang werden auch die Begriffe "drogenbezogene Straftaten" oder "Versorgungsdelinquenz" verwandt.
Beschaffungskriminalität ist ein Sammelbegriff für Delikte, die in einem Zusammenhang zwischen dem Konsum von [[Rauschmitteln]] und deren Abhängigkeit stehen. Es geht um das Beschaffen von Mitteln zur Finanzierung des Konsums (zur Beschaffung von Rauschmitteln). In diesem Zusammenhang werden auch die Begriffe "drogenbezogene Straftaten" oder "Versorgungsdelinquenz" verwandt.
Beschaffungskriminalität wird dem Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität zugeordnet. Hier muss Beschaffungskriminalität jedoch von der Rubrik der professionellen, profitorienteierten Rauschgiftkriminalität abgegrenzt werden, da sich diese durch den bloßen Gewinnorientierungsgedanken charakterisiert. Täter dieser Rubrik sind sind größtenteils keine Drogenkonsumenten, sondern gehören der organisierten Kriminalität an. Beschaffungskriminalität lässt sich in die folgenden zwei bereiche unterteilen.
Beschaffungskriminalität wird dem Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität zugeordnet. Hier muss Beschaffungskriminalität jedoch von der Rubrik der professionellen, profitorienteierten Rauschgiftkriminalität abgegrenzt werden, da sich diese durch den bloßen Gewinnorientierungsgedanken charakterisiert. Täter dieser Rubrik sind sind größtenteils keine Drogenkonsumenten, sondern gehören der organisierten Kriminalität an. Beschaffungskriminalität lässt sich in die folgenden zwei bereiche unterteilen.


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