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Eine humane Begrenzung des Strafens ist mit Beccarias Argumentation allein nicht zu garantieren. "Das geht nur mit Kants 'Metaphysik der Sitten' von 1797: der Mensch dürfe nicht als Mittel zu den Zwecken von Staat und Gesellschaft benutzt werden, wogegen ihn seine angeborene Würde schütze" (Naucke 2005: XXVII). | Eine humane Begrenzung des Strafens ist mit Beccarias Argumentation allein nicht zu garantieren. "Das geht nur mit Kants 'Metaphysik der Sitten' von 1797: der Mensch dürfe nicht als Mittel zu den Zwecken von Staat und Gesellschaft benutzt werden, wogegen ihn seine angeborene Würde schütze" (Naucke 2005: XXVII). | ||
Zur Frage, inwiefern der Begründungs-Modus, den Beccaria anwandte, für die Kriminalpolitik auch heute noch kennzeichnend (und fatal) ist, siehe Peter Strassers [[Beccaria-Falle]]. | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
*Naucke, Wolfgang (2005) Einführung. In: Cesare Beccaria, Von den Verbrechen und von den Strafen (1764). Aus dem Italienischen von Thomas Vormbaum. Berlin: BWV I-XLVI). | *Naucke, Wolfgang (2005) Einführung. In: Cesare Beccaria, Von den Verbrechen und von den Strafen (1764). Aus dem Italienischen von Thomas Vormbaum. Berlin: BWV I-XLVI). |