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::''"Das Argument, zu dem man Zuflucht nimmt, lautet: Die Humanisierung des [[Strafvollzug]]s diene in erster Linie nicht dem Rechtsbrecher selbst, sondern der Gesellschaft. Dadurch jedoch wird die Solidarität konditionalisiert, was bedeutet, sie wird in Wahrheit gar nicht in Anspruch genommen. Menschliche Solidarität heißt nämlich, sich auch dann noch menschlich gegenüber dem Delinquenten zu verhalten, wenn sich mit Bezug auf den Gesellschaftsschutz daraus keine Vorteile mehr ergeben."'' [1] | ::''"Das Argument, zu dem man Zuflucht nimmt, lautet: Die Humanisierung des [[Strafvollzug]]s diene in erster Linie nicht dem Rechtsbrecher selbst, sondern der Gesellschaft. Dadurch jedoch wird die Solidarität konditionalisiert, was bedeutet, sie wird in Wahrheit gar nicht in Anspruch genommen. Menschliche Solidarität heißt nämlich, sich auch dann noch menschlich gegenüber dem Delinquenten zu verhalten, wenn sich mit Bezug auf den Gesellschaftsschutz daraus keine Vorteile mehr ergeben."'' [1] | ||
eCesare Beccaria]] (1764) war vielleicht einer der ersten, die vehement für die Abschaffung der Todesstrafe plädierten und einerseits dafür Argumente der Humanität ins Feld führten - sicherheitshalber aber darauf hinwiesen, dass andere Formen der Bestrafung wie insbesondere die lebenslange »Strafknechtschaft« geeignet seien, die Qualen der Täters zu verlängern und die Öffentlichkeit viel mehr und nachhaltiger von Straftaten abzuschrecken. Um eine "Falle" handelt es sich, weil man das humanitäre Anliegen, das man verfolgt, durch diesen Rückbezug auf die soziale Nützlichkeit der Humanität gleichzeitig entwertet und vernichtet. Denn wenn sich Grausamkeit als sozial nützlicher erweisen sollte, hätte man kein Argument für den humanen Umgang mit Straftätern mehr. Dieser Argumentationsfalle entgingen weder der klassisch-aufklärerische Diskurs noch der sozialreformerische Diskurs der europäischen Strafrechtsreformbewegung unter Franz v. Liszt noch der psychoanalytische Diskurs von "Therapie statt Strafe". In Drogentherapien wurden Straftherapien sogar dadurch legitimiert, dass sie härtere Bedingungen beinhalteten als z.B. das Strafvollzugsgesetz für den Regelvollzug vorsah. | |||
Für Strasser wäre der einzige Ausweg aus diesem Dilemma ein selbstbewußt-wertrationales Argument des Wertes der Humanität an sich. Empirisch unterlegen ließe es sich mit dem rechtfertigt. | |||
Meine These ist dreigliedrig und lautet: | Meine These ist dreigliedrig und lautet: |