Der Fall "Baxstrom v. Herold" wurde 1966 vom Obersten Gerichtshof der USA entschieden. Er führte zu einem ungeplanten Experiment, das die Möglichkeit eröffnete, die prognostizierte Gefährlichkeit von Psychiatriepatienten mit ihrer tatsächlichen Gefährlichkeit zu vergleichen und damit eine Vorstellung von der Häufigkeit von "falsch Positiven" (d.h. irrtümlich für gefährlich Gehaltenen und aufgrund dieses Irrtums in Unfreiheit gehaltenen Personen) zu erlangen.


"Baxstrom wurde zu 3 Jahren Haft wegen eines Gewaltdelikts verurteilt. Ohne besonderes Verfahren wurde er später als gefährlicher Geisteskranker für unbestimmte Zeit im State Hospital für geistesgestörte Straftäter untergebracht. Nach Ablauf seiner regulären Strafzeit stellte er einen Antrag auf Haftentlassung. Diesem mußte stattgegeben werden, weil kein förmliches Verfahren zur weiteren Unterbringung erfolgt war. Aufgrund dieser Entscheidung wurden weitere 967 als gefährlich eingestufte Täter entlassen. Lediglich 20 % dieser Täter wurden wieder gewalttätig. Viereinhalb Jahre nach ihrer Entlassung befand sich 50% in nichtstrafrechtlichen Kliniken, 33% in Freiheit, 14% waren gestorben, weniger als 1% im Gefängnis, 2,7% waren wieder in der Psychiatrie.

Bei einer Nachfolgeentscheidung mit 483 Entlassenen wurden nach vier Jahren 14% wieder gewalttätig. 86% waren ungefährlich" (Woynar 1995)


Literatur

Möllhoff, G (1982) Die "Baxström-Affäre". Z Rechtsmed. 1982;88(3):213-9.


Links

Die Baxstrom-Entscheidung des US Supreme Court (1966): http://supreme.justia.com/us/383/107/

Woynar, Ines (1995) Das Risiko von Gefährlichkeitsprognosen. In: KrimInfo Heft 1. http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/quellenundlinks/ki1-95.htm