Bagatellkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 8: Zeile 8:
==Definition==
==Definition==


Der Begriff Bagatellkriminalität wird in der Strafrechtswissenschaft, in der Kriminologie und Kriminalpolitik sowie in der Soziologie häufig benutzt, trotzdem fehlt es an einer klaren, einheitlichen wissenschaftlichen Definition. KAISER (1978) führt aus, ''„(…) der Begriff des Bagatelldeliktes ist dogmatisch, empirisch als auch rechtspolitisch unklar und vage“''. Das StGB benennt ausschließlich die formelle Unrechtsbestimmung in Tatbeständen und ignoriert die Möglichkeit mangelnder Strafwürdigkeit nach materiellen Unrechtskriterien bei Geringfügigkeit. Verschiedene Definitionsansätze, auch die Negierung einer Definitionsmöglichkeit überhaupt, sind seit Mitte der 60er Jahre des 20 Jh. diskutiert worden, ohne dass sich ein Denkansatz durchgesetzt hätte.
Der Begriff Bagatellkriminalität wird in der Strafrechtswissenschaft, in der Kriminologie und Kriminalpolitik sowie in der Soziologie häufig benutzt, trotzdem fehlt es an einer klaren, einheitlichen wissenschaftlichen Definition. KAISER (1978) führt aus, ''„(…) der Begriff des Bagatelldeliktes ist dogmatisch, empirisch als auch rechtspolitisch unklar und vage“''. Das [[StGB]] benennt ausschließlich die formelle Unrechtsbestimmung in Tatbeständen und ignoriert die Möglichkeit mangelnder Strafwürdigkeit nach materiellen Unrechtskriterien bei Geringfügigkeit. Verschiedene Definitionsansätze, auch die Negierung einer Definitionsmöglichkeit überhaupt, sind seit Mitte der 60er Jahre des 20 Jh. diskutiert worden, ohne dass sich ein Denkansatz durchgesetzt hätte.


===Verschiedene Definitionsansätze===  
===Verschiedene Definitionsansätze===  
57

Bearbeitungen