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Mit dem Terminus '''Bagatellkriminalität''', auch unter den Begriffen Klein- oder Leichtkriminalität gefasst, wird die Kategorie des [[abweichenden Verhaltens]] im Grenzbereich des strafrechtlich tolerierten und sanktionierten Verhaltens bezeichnet. Die Bagatellkriminalität stellt somit zugleich die Nahtstelle zwischen der strafrechtlichen Kontrolle und dem weniger einschneidenden Formen sozialer Kontrolle dar. | Mit dem Terminus '''Bagatellkriminalität''', auch unter den Begriffen Klein- oder Leichtkriminalität gefasst, wird die Kategorie des [[abweichenden Verhaltens]] im Grenzbereich des strafrechtlich tolerierten und sanktionierten Verhaltens bezeichnet. Die Bagatellkriminalität stellt somit zugleich die Nahtstelle zwischen der [[strafrechtlichen Kontrolle]] und dem weniger einschneidenden Formen sozialer Kontrolle dar. | ||
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