Bagatellkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Mit dem Terminus '''Bagatellkriminalität''', auch unter den Begriffen Klein- oder Leichtkriminalität gefasst, wird die Kategorie des abweichenden Verhaltens im Grenzbereich des strafrechtlich tolerierten und sanktionierten Verhaltens bezeichnet. Die Bagatellkriminalität stellt somit zugleich die Nahtstelle zwischen der strafrechtlichen Kontrolle und dem weniger einschneidenden Formen sozialer Kontrolle dar.
Mit dem Terminus '''Bagatellkriminalität''', auch unter den Begriffen Klein- oder Leichtkriminalität gefasst, wird die Kategorie des [[abweichenden Verhaltens]] im Grenzbereich des strafrechtlich tolerierten und sanktionierten Verhaltens bezeichnet. Die Bagatellkriminalität stellt somit zugleich die Nahtstelle zwischen der strafrechtlichen Kontrolle und dem weniger einschneidenden Formen sozialer Kontrolle dar.


==Etymologie==
==Etymologie==
57

Bearbeitungen