Bagatellkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 36: Zeile 36:
Das Ausmaß der Bagatellkriminalität kann nicht genau ermittelt werden, da es bislang an einer gültigen Definition des Phänomens mangelt. Zur Erfassung der Bagatellkriminalität sind zwei Ebenen zu berücksichtigen: die registrierte Kriminalität durch die Polizeibehörden und die staatliche Reaktion.
Das Ausmaß der Bagatellkriminalität kann nicht genau ermittelt werden, da es bislang an einer gültigen Definition des Phänomens mangelt. Zur Erfassung der Bagatellkriminalität sind zwei Ebenen zu berücksichtigen: die registrierte Kriminalität durch die Polizeibehörden und die staatliche Reaktion.


Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) lässt folgendes Lagebild erkennen (2009): Der Diebstahl mit einem Straftatanteil von 38,7 % macht einen quantitativ maßgeblichen Anteil der registrierten Kriminalität aus, wobei der einfache Diebstahl 20,4 % beträgt. Dem Diebstahl folgen der Betrug mit einem Straftatenanteil von 15,8 % und die Sachbeschädigung mit 12,8 %. Auf die Eigentums- und Vermögenskriminalität entfallen 77,3 % aller polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne Verkehrsdelikte). Die PKS weist für den Diebstahl einen materiellen Schaden von insgesamt 2 Milliarden Euro auf, davon entfallen 500 Millionen Euro auf den einfachen Diebstahl. Der Schadensbereich „unter 50 Euro“ macht einen Anteil von 40 % bei einfachem und 11,2 % bei schwerem Diebstahl aus. Betrug ist mit einem Schaden von 2,2 Milliarden Euro registriert. Der Anteil aller Betrugsdelikte „unter 50 Euro“ beläuft sich auf 45,3 %. Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger an der Gesamtkriminalität betrug 24,9 %, bei Bagatelldelikten wie einfachem Diebstahl, bei Betrug, bei Veruntreuung, bei Beleidigung und bei Unterschlagung wurde dieser Prozentsatz um bis zu 15 % überschritten.  
Die [[Polizeiliche Kriminalstatistik]] (PKS) lässt folgendes Lagebild erkennen (2009): Der Diebstahl mit einem Straftatanteil von 38,7 % macht einen quantitativ maßgeblichen Anteil der registrierten Kriminalität aus, wobei der einfache Diebstahl 20,4 % beträgt. Dem Diebstahl folgen der Betrug mit einem Straftatenanteil von 15,8 % und die Sachbeschädigung mit 12,8 %. Auf die Eigentums- und Vermögenskriminalität entfallen 77,3 % aller polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne Verkehrsdelikte). Die PKS weist für den Diebstahl einen materiellen Schaden von insgesamt 2 Milliarden Euro auf, davon entfallen 500 Millionen Euro auf den einfachen Diebstahl. Der Schadensbereich „unter 50 Euro“ macht einen Anteil von 40 % bei einfachem und 11,2 % bei schwerem Diebstahl aus. Betrug ist mit einem Schaden von 2,2 Milliarden Euro registriert. Der Anteil aller Betrugsdelikte „unter 50 Euro“ beläuft sich auf 45,3 %. Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger an der Gesamtkriminalität betrug 24,9 %, bei Bagatelldelikten wie einfachem Diebstahl, bei Betrug, bei Veruntreuung, bei Beleidigung und bei Unterschlagung wurde dieser Prozentsatz um bis zu 15 % überschritten.  


Auf der Ebene der staatlichen Reaktion ist die Einstellungspraxis durch die Staatsanwaltschaften wie folgt gekennzeichnet (2006): Die erledigten Verfahren enden zu 11,5 % mit einer Anklage, zu 11,9 % mit einem Antrag auf Strafbefehl, zu 4,9 % mit einer Einstellung mit Auflage und zu 21,6 % mit einer Einstellung ohne Auflage. 25,5 % der Verfahren werden durch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO erledigt. 23,3 % der Verfahren zählen zu den sonstigen Erledigungen. Die Erledigungspraxis durch die Gerichte nach Beginn der Hauptverhandlung stellt sich für 2006 wie folgt dar: Gegen 47,2 % der Angeschuldigten wird das Verfahren durch Urteil abgeschlossen. Mit einem Strafbefehl enden 2,6 % der Fälle. Für 10,3 % der Angeschuldigten endet das gerichtliche Strafverfahren mit einer Einstellung ohne Auf-lagen und für 12,7 % mit Auflagen. Gegenüber 24,2 % der Angeschuldigten werden die Ver-fahren auf sonstige Art erledigt.  
Auf der Ebene der staatlichen Reaktion ist die Einstellungspraxis durch die Staatsanwaltschaften wie folgt gekennzeichnet (2006): Die erledigten Verfahren enden zu 11,5 % mit einer Anklage, zu 11,9 % mit einem Antrag auf Strafbefehl, zu 4,9 % mit einer Einstellung mit Auflage und zu 21,6 % mit einer Einstellung ohne Auflage. 25,5 % der Verfahren werden durch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO erledigt. 23,3 % der Verfahren zählen zu den sonstigen Erledigungen. Die Erledigungspraxis durch die Gerichte nach Beginn der Hauptverhandlung stellt sich für 2006 wie folgt dar: Gegen 47,2 % der Angeschuldigten wird das Verfahren durch Urteil abgeschlossen. Mit einem Strafbefehl enden 2,6 % der Fälle. Für 10,3 % der Angeschuldigten endet das gerichtliche Strafverfahren mit einer Einstellung ohne Auf-lagen und für 12,7 % mit Auflagen. Gegenüber 24,2 % der Angeschuldigten werden die Ver-fahren auf sonstige Art erledigt.  


Das wahre Ausmaß der Bagatellkriminalität ist weitaus größer. Bei der PKS wird nur das Hellfeld erfasst. Das Dunkelfeld wird auf 85% geschätzt.  
Das wahre Ausmaß der Bagatellkriminalität ist weitaus größer. Bei der PKS wird nur das [[Hellfeld]] erfasst. Das [[Dunkelfeld]] wird auf 85% geschätzt.


===Empirische Studien===
===Empirische Studien===
57

Bearbeitungen