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Das Ausmaß der Bagatellkriminalität kann nicht genau ermittelt werden, da es bislang an einer gültigen Definition des Phänomens mangelt. Zur Erfassung der Bagatellkriminalität sind zwei Ebenen zu berücksichtigen: die registrierte Kriminalität durch die Polizeibehörden und die staatliche Reaktion. | Das Ausmaß der Bagatellkriminalität kann nicht genau ermittelt werden, da es bislang an einer gültigen Definition des Phänomens mangelt. Zur Erfassung der Bagatellkriminalität sind zwei Ebenen zu berücksichtigen: die registrierte Kriminalität durch die Polizeibehörden und die staatliche Reaktion. | ||
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) lässt folgendes Lagebild erkennen (2009): Der Diebstahl mit einem Straftatanteil von 38,7 % macht einen quantitativ maßgeblichen Anteil der registrierten Kriminalität aus, wobei der einfache Diebstahl 20,4 % beträgt. Dem Diebstahl folgen der Betrug mit einem Straftatenanteil von 15,8 % und die Sachbeschädigung mit 12,8 %. Auf die Eigentums- und Vermögenskriminalität entfallen 77,3 % aller polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne Verkehrsdelikte). Die PKS weist für den Diebstahl einen materiellen Schaden von insgesamt 2 Milliarden Euro auf, davon entfallen 500 Millionen Euro auf den einfachen Diebstahl. Der Schadensbereich „unter 50 Euro“ macht einen Anteil von 40 % bei einfachem und 11,2 % bei schwerem Diebstahl aus. Betrug ist mit einem Schaden von 2,2 Milliarden Euro registriert. Der Anteil aller Betrugsdelikte „unter 50 Euro“ beläuft sich auf 45,3 %. Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger an der Gesamtkriminalität betrug 24,9 %, bei Bagatelldelikten wie einfachem Diebstahl, bei Betrug, bei Veruntreuung, bei Beleidigung und bei Unterschlagung wurde dieser Prozentsatz um bis zu 15 % überschritten. | Die [[Polizeiliche Kriminalstatistik]] (PKS) lässt folgendes Lagebild erkennen (2009): Der Diebstahl mit einem Straftatanteil von 38,7 % macht einen quantitativ maßgeblichen Anteil der registrierten Kriminalität aus, wobei der einfache Diebstahl 20,4 % beträgt. Dem Diebstahl folgen der Betrug mit einem Straftatenanteil von 15,8 % und die Sachbeschädigung mit 12,8 %. Auf die Eigentums- und Vermögenskriminalität entfallen 77,3 % aller polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne Verkehrsdelikte). Die PKS weist für den Diebstahl einen materiellen Schaden von insgesamt 2 Milliarden Euro auf, davon entfallen 500 Millionen Euro auf den einfachen Diebstahl. Der Schadensbereich „unter 50 Euro“ macht einen Anteil von 40 % bei einfachem und 11,2 % bei schwerem Diebstahl aus. Betrug ist mit einem Schaden von 2,2 Milliarden Euro registriert. Der Anteil aller Betrugsdelikte „unter 50 Euro“ beläuft sich auf 45,3 %. Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger an der Gesamtkriminalität betrug 24,9 %, bei Bagatelldelikten wie einfachem Diebstahl, bei Betrug, bei Veruntreuung, bei Beleidigung und bei Unterschlagung wurde dieser Prozentsatz um bis zu 15 % überschritten. | ||
Auf der Ebene der staatlichen Reaktion ist die Einstellungspraxis durch die Staatsanwaltschaften wie folgt gekennzeichnet (2006): Die erledigten Verfahren enden zu 11,5 % mit einer Anklage, zu 11,9 % mit einem Antrag auf Strafbefehl, zu 4,9 % mit einer Einstellung mit Auflage und zu 21,6 % mit einer Einstellung ohne Auflage. 25,5 % der Verfahren werden durch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO erledigt. 23,3 % der Verfahren zählen zu den sonstigen Erledigungen. Die Erledigungspraxis durch die Gerichte nach Beginn der Hauptverhandlung stellt sich für 2006 wie folgt dar: Gegen 47,2 % der Angeschuldigten wird das Verfahren durch Urteil abgeschlossen. Mit einem Strafbefehl enden 2,6 % der Fälle. Für 10,3 % der Angeschuldigten endet das gerichtliche Strafverfahren mit einer Einstellung ohne Auf-lagen und für 12,7 % mit Auflagen. Gegenüber 24,2 % der Angeschuldigten werden die Ver-fahren auf sonstige Art erledigt. | Auf der Ebene der staatlichen Reaktion ist die Einstellungspraxis durch die Staatsanwaltschaften wie folgt gekennzeichnet (2006): Die erledigten Verfahren enden zu 11,5 % mit einer Anklage, zu 11,9 % mit einem Antrag auf Strafbefehl, zu 4,9 % mit einer Einstellung mit Auflage und zu 21,6 % mit einer Einstellung ohne Auflage. 25,5 % der Verfahren werden durch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO erledigt. 23,3 % der Verfahren zählen zu den sonstigen Erledigungen. Die Erledigungspraxis durch die Gerichte nach Beginn der Hauptverhandlung stellt sich für 2006 wie folgt dar: Gegen 47,2 % der Angeschuldigten wird das Verfahren durch Urteil abgeschlossen. Mit einem Strafbefehl enden 2,6 % der Fälle. Für 10,3 % der Angeschuldigten endet das gerichtliche Strafverfahren mit einer Einstellung ohne Auf-lagen und für 12,7 % mit Auflagen. Gegenüber 24,2 % der Angeschuldigten werden die Ver-fahren auf sonstige Art erledigt. | ||
Das wahre Ausmaß der Bagatellkriminalität ist weitaus größer. Bei der PKS wird nur das Hellfeld erfasst. Das Dunkelfeld wird auf 85% geschätzt. | Das wahre Ausmaß der Bagatellkriminalität ist weitaus größer. Bei der PKS wird nur das [[Hellfeld]] erfasst. Das [[Dunkelfeld]] wird auf 85% geschätzt. | ||
===Empirische Studien=== | ===Empirische Studien=== |
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