Autonome Nationalisten: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Spektrum der begangenen Straftaten reicht von Bagatelldelikten, wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, sowie Delikte gegen die körperliche Integrität, zu schwerer Gewaltkriminalität, bis hin zu Delikten gegen die öffentliche Ordnung, wie z.B. Landfriedensbruch und schwerer Landfriedensbruch. Aber auch Straftaten wie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder der Verbreitung von ebensolchen Propagandamittel gehören zum strafrechtlichen Repertoire.
Das Spektrum der begangenen Straftaten reicht von Bagatelldelikten, wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, sowie Delikte gegen die körperliche Integrität, zu schwerer Gewaltkriminalität, bis hin zu Delikten gegen die öffentliche Ordnung, wie z.B. Landfriedensbruch und schwerer Landfriedensbruch. Aber auch Straftaten wie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder der Verbreitung von ebensolchen Propagandamittel gehören zum strafrechtlichen Repertoire.
Der Einsatz von Gewalt in unterschiedlichster Form und das Begehen von Straftaten dient der eigenen Strategie und wird legitimiert: „wo Willkür gegen Nationalisten zur Praxis wird, sollte die Polizei und der politische Gegner mit Widerstand und Gegenwehr rechnen“.
Der Einsatz von Gewalt in unterschiedlichster Form und das Begehen von Straftaten dient der eigenen Strategie und wird legitimiert: „wo Willkür gegen Nationalisten zur Praxis wird, sollte die Polizei und der politische Gegner mit Widerstand und Gegenwehr rechnen“.
Literatur:
Autonome Nationalisten, Die Modernisierung neofaschistischer Jugendkultur, Jürgen Peters & Christoph Schulze (Hg.), UNRAST-Verlag Münster, ISBN 978-3-89771-101-3
Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten, Herausgeber Bundesamt für Verfassungsschutz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ausgabe 2004
Polizeispiegel, Ausgabe Juni 2008, Herausgeber Bundesleitung der Deutschen Polizeigewerkschaft im Bundes im DBB (DPoLG),ISSN 1437-9864
Bericht der Landesregierung, Schleswig-Holsteinischer Landtag 16.Wahlperiode, Drucksache 16/1358
Verfassungsschutzbericht 2006
Internetquellen:
http://logr.org/ansc/
http://www.youtube.com/watch?v=sSRG_vsBjo4
http://www.youtube.com/watch?v=BhRilXc2dzk
http://www.youtube.com/watch?v=G02fyEx7wH8&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=DfK8r8-L1h4
http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/pb_rechtsextremismus/broschuere_2_0905_autonome_nationalisten/
http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.460693.de
http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/_Service/Archivmeldungen/_meldungen/Autonome_Nationalisten_-_rechtsextremistische_Aktionsform_mit_Zukunft/index.jsp
http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/879.htm
http://www.im.nrw.de/sch/781.htm
http://de.indymedia.org/2009/09/261499.shtml
http://logr.org/angrafschaftbentheim/uber-uns
--[[Benutzer:H.zimmermann|H.zimmermann]] 17:23, 6. Dez. 2010 (CET)
--[[Benutzer:H.zimmermann|H.zimmermann]] 17:23, 6. Dez. 2010 (CET)
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