Einleitung

Im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren werden von verschiedenen Beteiligten (Tatverdächtige, Opfer, Zeugen) Aussagen gemacht, die u.a. hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit und ihrer Glaubhaftigkeit beurteilt werden müssen. Eine solche Einschätzung erfolgt seitens verschiedener Personen, in unterschiedlicher Weise und zu verschiedenen Zeitpunkten bezogen auf die Aussage.

Bei der polizeilichen Vernehmung von Zeugen (auch möglichen Opfern) und Tatverdächtigen erfolgt eine unmittelbare Einschätzung der Aussage und der aussagenden Person bereits während der Aufnahme der Aussage durch die vernehmende Person.

Die Aussagen von (möglichen) Opfern von Sexualdelikten (bei denen es häufig keine weiteren Zeugen und/oder keine weiteren Beweismittel gibt), insbesondere von Kindern, werden zudem häufig einer aussagepsychologischen Beurteilung unterzogen, die neben der Aussage zum vermeintlichen Tatgeschehen selbst weitere Faktoren (u.a. die individuelle Zeugenpersönlichkeit und die Aussagegeschichte) zu berücksichtigen hat.

Aussagen erfolgen nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum. Bei der Beurteilung von Aussagen sind seitens der beurteilenden Person insofern der (gesellschaftliche) Rahmen, in dem sich die aussagende Person ebenso wie die beurteilende Person selbst bewegen, zu reflektieren und die eigene Haltung (bezogen auf eine zu fordernde Neutralität), aber auch die eigenen Beurteilungskriterien kritisch zu hinterfragen.

Inhaltsorientierte Glaubhaftigkeitsdiagnostik

Definition

Inhaltsorientierte Glaubhaftigkeitsdiagnostik im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist die Überprüfung einer Zeugenaussage (in der Regel des möglichen Opfers) nach wissenschaftlich anerkannten Maßstäben auf einen Erlebnisbezug hin. Das bedeutet, dass nicht eine allgemeine Glaubwürdigkeit der Person im Sinne einer Bereitschaft, die Wahrheit zu sagen, erhoben wird, sondern die Aussage einer Person wird auf Merkmale überprüft, die nach wissenschaftlichen Kriterien geeignet sind, erlebnisbegründete Angaben von Angaben ohne einen eigenen Erlebnisbezug zu unterscheiden.

Im Rahmen der Glaubhaftigkeitsdiagnostik werden Informationen erhoben zur

  • Aussagetüchtigkeit:
    • den individuellen Fähigkeiten der Aussageperson bezogen auf aussagerelevante Bereiche (wie Wahrnehmungsfähigkeit, Erinnerungsvermögen, sprachliche Ausdruckfähigkeit) und
    • persönlichen Besonderheiten der Aussageperson (wie z.B. eine besondere Bereitschaft, zu jedem angefragten Thema unbedingt Angaben zu machen oder eine wenig ausgeprägte Fähigkeit, sich gegen inhaltliche Vorgaben abzugrenzen (Suggestibilität)).


  • Aussagequalität:
    • (kommt noch)


  • Zuverlässigkeit der Aussage:
    • u.a. situative Aspekte, also die Rahmenbedingungen der Situation zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vorfalls wie auch die Rahmenbedingungen der Aussage zum Zeitpunkt, an dem darüber berichtet wurde/wird und
    • mögliche Motive der Aussageperson wie auch früherer Aussageempfänger,die einen Einfluss auf die Aussage haben können,
    • wobei diese Aspekte bezogen auf die individuelle Zeugenpersönlichkeit zu beurteilen sind.


BGH-Urteil vom 30.Juli 1999 zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten)

Hintergrund

zum Inhalt

Konsequenzen

Diskussion

Verhaltensorientierte Aussagebeurteilung

(wird noch erstellt, Definition)

Diskussion

Psychophysiologische Aussagebeurteilung

(wird noch erstellt, Definition)

Diskussion

Literatur

Bender/Nack (1995): Tatsachenfeststellung vor Gericht. München: Verlag C.H. Beck

Greuel et.al. (1998): Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage. Theorie und Praxis der forensisch-psychologischen Begutachtung. Weinheim: PsychologieVerlagsUnion

Niehaus, Susanna (2003, in: Praxis der Rechtspsychologie, 13.Jahrgang, Heft 2): Diskriminationsfähigkeit der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse bei teilweise erlebnisbasierten Falschaussagen. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag GmbH

Steller, Max/Volbert, Renate (2000, in: Praxis der Rechtspsychologie, 10.Jahrgang, Sonderheft 1: Glaubhaftigkeitsbegutachtung): Anforderungen an die Qualität forensisch-psychologischer Glaubhaftigkeitsbegutachtungen. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag GmbH