Einleitung und Überblick

Im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren werden von verschiedenen Beteiligten (Tatverdächtige, Opfer, Zeugen) Aussagen gemacht, die u.a. hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit und ihrer Glaubhaftigkeit beurteilt werden müssen. Eine solche Einschätzung erfolgt in unterschiedlicher Weise und zu verschiedenen Zeitpunkten bezogen auf die Aussage.

Bei der polizeilichen Vernehmung von Zeugen (auch möglichen Opfern) und Tatverdächtigen erfolgt eine unmittelbare Einschätzung durch die vernehmende Person bereits während der Aufnahme der Aussage.

Die Aussagen von (möglichen) Opfern von Sexualdelikten (bei denen es häufig keine weiteren Zeugen und/oder keine weiteren Beweismittel gibt), insbesondere von Kindern, werden zudem häufig einer aussagepsychologischen Beurteilung unterzogen, die neben der Aussage zum vermeintlichen Tatgeschehen weitere Faktoren (u.a. die individuelle Zeugenpersönlichkeit) zu berücksichtigen hat.

Aussagen erfolgen nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum. Bei der Beurteilung von Aussagen ist seitens der beurteilenden Person insofern der (gesellschaftliche) Rahmen, in dem sich die aussagende Person ebenso wie die beurteilende Person selbst bewegen, zu reflektieren und die eigene Haltung (bezogen auf eine zu fordernde Neutralität), aber auch die eigenen Beurteilungskriterien kritisch zu hinterfragen.


Definitionen

Glaubhaftigkeitsdiagnostik

Verhaltensorientierte Aussagebeurteilung

Psychophysiologische Aussagebeurteilung

Literatur

Greuel et.al. (1998): Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage. Theorie und Praxis der forensisch-psychologischen Begutachtung. Weinheim: PsychologieVerlagsUnion