Aussagebeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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* <u>Aussagequalität:</u>
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** Die in der Begutachtung gemachten Angaben werden dahingehend geprüft, ob sich Merkmale (''sog. Realkennzeichen'') finden, die in erlebnisfundierten Angaben zu erwarten sind, in erfundenen oder von Dritten vorgegebenen (und von der aussagenden Person bewusst entgegen der eigenen Erinnerung vorgetragenen) Angaben dagegen nicht.  
** Die in der Begutachtung gemachten Angaben werden dahingehend geprüft, ob sich Merkmale (''sog. Realkennzeichen'') finden, die in erlebnisfundierten Angaben zu erwarten sind, in erfundenen oder von Dritten vorgegebenen (und von der aussagenden Person bewusst entgegen der eigenen Erinnerung vorgetragenen) Angaben dagegen nicht.  
** Die gemachten Angaben werden weiter hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit (dokumentierten) früheren Angaben geprüft. Erlebnisfundierte Angaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie in gedächtnispsychologisch erwartbaren Bereichen über verschiedene Aussagezeitpunkte hinweg konstant vorgetragen werden, während es in anderen Bereichen zu Veränderungen kommen kann (''sog. differentielle Aussagekonstanz'').  
** Die gemachten Angaben werden weiter hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit (dokumentierten) früheren Angaben geprüft. Erlebnisfundierte Angaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie in gedächtnispsychologisch erwartbaren Bereichen über verschiedene Aussagezeitpunkte hinweg konstant vorgetragen werden, während es in anderen Bereichen zu Veränderungen kommen kann (''sog. differenzierte Aussagekonstanz'').  
** Kann aufgrund des vorliegenden Aussagematerials ein Erlebnisbezug nach aussagepsychologischen Maßstäben nicht bestätigt werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass eine nicht wahrheitsgemäße Aussage oder Angaben ohne Erlebnisbezug vorliegen oder dass ein vorgetragener Sachverhalt so nicht gewesen sein kann!
** Kann aufgrund des vorliegenden Aussagematerials ein Erlebnisbezug nach aussagepsychologischen Maßstäben nicht bestätigt werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass eine nicht wahrheitsgemäße Aussage oder Angaben ohne Erlebnisbezug vorliegen oder dass ein vorgetragener Sachverhalt so nicht gewesen sein kann!


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Die psychophysiologische Aussagebeurteilung ist als Methode zur 'Wahrheitsfindung' umstritten und mit BGH-Urteil vom 17.12.1998 in Deutschland als ungeeignetes Beweismittel befunden worden.  
Die psychophysiologische Aussagebeurteilung ist als Methode zur 'Wahrheitsfindung' umstritten und mit BGH-Urteil vom 17.12.1998 in Deutschland als ungeeignetes Beweismittel befunden worden.  


=='''Literatur'''==
 
=='''Literatur/Verweise'''==


Bender/Nack (1995): ''Tatsachenfeststellung vor Gericht''. München: Verlag C.H. Beck
Bender/Nack (1995): ''Tatsachenfeststellung vor Gericht''. München: Verlag C.H. Beck
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BGH-Urteil vom 17.12.1998 (1 StR 156/98), Polygraphentest als Beweismittel, http://www.jurpc.de/rechtspr/19990013.htm
BGH-Urteil vom 17.12.1998 (1 StR 156/98), Polygraphentest als Beweismittel, http://www.jurpc.de/rechtspr/19990013.htm
Artikel Glaubwürdigkeit (Recht). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Januar 2008, 21:48 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Glaubw%C3%BCrdigkeit_%28Recht%29&oldid=41319513 (Abgerufen: 29. Februar 2008, 19:24 UTC)
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