Aussagebeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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=='''Glaubhaftigkeitsdiagnostik'''==
=='''Glaubhaftigkeitsdiagnostik'''==


===(wird noch erstellt, Definition. )===
===Definition===
 
Glaubhaftigkeitsdiagnostik im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist die Überprüfung einer Zeugenaussage (in der Regel des möglichen Opfers) nach wissenschaftlich anerkannten Maßstäben auf einen Erlebnisbezug hin.
Das bedeutet, dass nicht eine allgemeine Glaubwürdigkeit der Person im Sinne einer Bereitschaft, die Wahrheit zu sagen, erhoben wird, sondern die Aussage einer Person wird auf Merkmale überprüft, die geeignet sind, erlebnisbegründete Angaben von Angaben ohne einen eigenen Erlebnisbezug zu unterscheiden.
 
Im Rahmen der Glaubhaftigkeitsdiagnostik werden Informationen erhoben zur
* Aussagetüchtigkeit:
** den individuellen Fähigkeiten der Aussageperson bezogen auf aussagerelevante Bereiche (wie Wahrnehmungsfähigkeit, Erinnerungsvermögen, sprachliche Ausdruckfähigkeit) und
** persönlichen Besonderheiten der Aussageperson (wie z.B. eine besondere Bereitschaft, zu jedem angefragten Thema unbedingt Angaben zu machen oder eine wenig ausgeprägte Fähigkeit, sich gegen inhaltliche Vorgaben abzugrenzen (''Suggestibilität'')).
 
 
* Aussagequalität:
**
** (''kommt noch)''
 
 
* Zuverlässigkeit der Aussage:
** u.a. situative Aspekte, also die Rahmenbedingungen der Situation zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vorfalls wie auch die Rahmenbedingungen der Aussage zum Zeitpunkt, an dem darüber berichtet wurde/wird und
** mögliche Motive der Aussageperson wie auch früherer Aussageempfänger,die einen Einfluss auf die Aussage haben können,
** wobei diese Aspekte bezogen auf die individuelle Zeugenpersönlichkeit zu beurteilen sind.


===BGH-Urteil vom 30.Juli 1999 zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten)===
===BGH-Urteil vom 30.Juli 1999 zu den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten)===
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