Ausländerkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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====Definitionen====
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Unter Ausländerkriminalität wird ganz überwiegend die Summe von strafrechtlich mißbilligten Handlungen verstanden, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden. Zurückgegriffen wird hierbei auf die Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Unter Ausländerkriminalität wird ganz überwiegend die Summe von strafrechtlich mißbilligten Handlungen verstanden, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden. Zurückgegriffen wird hierbei auf die Tatverdächtigenbelastungszahlen ([[TVBZ]]) in der polizeilichen Kriminalstatistik ([[PKS]]).


Nach einem anderen Ansatz ist Ausländerkriminalität ein durch Verfolgungsinstanzen, Bevölkerung, Wissenschaft und Medien erschaffenes Konstrukt, mit dem Interessen verschiedenster Art verfolgt werden (Kubink).
Nach einem anderen Ansatz ist Ausländerkriminalität ein durch Verfolgungsinstanzen, Bevölkerung, Wissenschaft und Medien erschaffenes Konstrukt, mit dem Interessen verschiedenster Art verfolgt werden (Kubink).