Ausländerkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Von Maren'''  
Unter '''Ausländerkriminalität''' wird ganz überwiegend die Summe von strafrechtlich mißbilligten Handlungen verstanden, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden. Zurückgegriffen wird hierbei auf die Tatverdächtigenbelastungszahlen ([[TVBZ]]) in der polizeilichen Kriminalstatistik ([[PKS]]).
 
====Definitionen====
 
Unter Ausländerkriminalität wird ganz überwiegend die Summe von strafrechtlich mißbilligten Handlungen verstanden, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden. Zurückgegriffen wird hierbei auf die Tatverdächtigenbelastungszahlen ([[TVBZ]]) in der polizeilichen Kriminalstatistik ([[PKS]]).


Nach einem anderen Ansatz ist Ausländerkriminalität ein durch Verfolgungsinstanzen, Bevölkerung, Wissenschaft und Medien erschaffenes Konstrukt, mit dem Interessen verschiedenster Art verfolgt werden (Kubink).
Nach einem anderen Ansatz ist Ausländerkriminalität ein durch Verfolgungsinstanzen, Bevölkerung, Wissenschaft und Medien erschaffenes Konstrukt, mit dem Interessen verschiedenster Art verfolgt werden (Kubink).
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====Kriminologische Relevanz====
====Kriminologische Relevanz====


Die kriminologische Relevanz wird durch den jeweiligen Standort bestimmt.Soweit die PKS als Maßstab für Kriminalität anerkannt und aus ihr nach Bereinigung der statistischen Verzerrungen eine spezifische Höherbelastung von Nichtdeutschen herausgelesen wird, stellt sich aus dieser Sicht die Frage nach den Ursachen und möglichen Präventionsstrategien.<br>
Die kriminologische Relevanz wird durch den jeweiligen Standort bestimmt.Soweit die [[PKS]] als Maßstab für [[Kriminalität]] anerkannt und aus ihr nach Bereinigung der statistischen Verzerrungen eine spezifische Höherbelastung von Nichtdeutschen herausgelesen wird, stellt sich aus dieser Sicht die Frage nach den Ursachen und möglichen Präventionsstrategien.<br>
Die gängigsten Erklärungsmodelle sind hierbei die Kulturkonfliktthese und der Deprivationsansatz (Pfeiffer, 1995, 13 ff). Soweit Kriminalität jedoch als das Ergebnis eines gesellschaftlichen Definitions- und Zuschreibungsprozesses begriffen wird, kann die registrierte Kriminalität von Nichtdeutschen nicht als direkte Folge ungünstiger sozio-kultureller oder ökonomischer Grundbedingungen verstanden werden.<br>
Die gängigsten Erklärungsmodelle sind hierbei die Kulturkonfliktthese und der Deprivationsansatz ([[Pfeiffer]], 1995, 13 ff). Soweit Kriminalität jedoch als das Ergebnis eines gesellschaftlichen Definitions- und Zuschreibungsprozesses begriffen wird, kann die registrierte Kriminalität von Nichtdeutschen nicht als direkte Folge ungünstiger sozio-kultureller oder ökonomischer Grundbedingungen verstanden werden.<br>
Eine Ursachenforschung muss von diesem Standpunkt aus konsequenterweise abgelehnt werden, das Ausländerkriminalität lediglich das Ergebnis eines Konstitutionsprozesses ist.
Eine Ursachenforschung muss von diesem Standpunkt aus konsequenterweise abgelehnt werden, das Ausländerkriminalität lediglich das Ergebnis eines Konstitutionsprozesses ist.


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