Arthur Kreuzer: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Änderung der Größe ,  19:18, 24. Okt. 2007
Zeile 34: Zeile 34:
==Wissenschaftliche Einordnung==
==Wissenschaftliche Einordnung==


Kreuzer vertritt eine interdiszplinäre Kriminologie und Strafverfahrenswissenschaft, die sowohl traditionelle psychiatrische und psychologische wie neuere kritisch - soziologische, aber auch spezifisch juristische Sichtweisen verbindet. Diese Kriminologie versteht nicht einzelne Standpunkte und Theorien absolut als das Genze erfassend und erklärend. Seine Arbeitsweise ist praxisnah und daher auch praxis - kritisch. Kreuzer lehnt Todesstrafen und Folter ab. Er begründet seine Ablehnung der Todesstrafe u. a. mit der Menschenwürde, der Unvermeidbarkeit von Justizirrtümern und der nicht empirisch überprüfbaren abschreckenden Wirkung. Den aktuellen Forderungen die Strafandrohung bei Sexualstraftaten zu verschärfen steht er ebenfalls kritisch gegenüber. Er fordert vom Gesetzgeber eine Reformierung der Systematik von Tötungsdelikten.
Kreuzer vertritt eine interdiszplinäre Kriminologie und Strafverfahrenswissenschaft, die sowohl traditionelle psychiatrische und psychologische wie neuere kritisch - soziologische, aber auch spezifisch juristische Sichtweisen verbindet. Diese Kriminologie versteht nicht einzelne Standpunkte und Theorien absolut als das Ganze erfassend und erklärend. Seine Arbeitsweise ist praxisnah und daher auch praxis - kritisch. Kreuzer lehnt Todesstrafen und Folter ab. Er begründet seine Ablehnung der Todesstrafe u. a. mit der Menschenwürde, der Unvermeidbarkeit von Justizirrtümern und der nicht empirisch überprüfbaren abschreckenden Wirkung. Den aktuellen Forderungen die Strafandrohung bei Sexualstraftaten zu verschärfen steht er ebenfalls kritisch gegenüber. Er fordert vom Gesetzgeber eine Reformierung der Systematik von Tötungsdelikten.


==Veröffentlichungen==
==Veröffentlichungen==
52

Bearbeitungen