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Am 29.06.2004 wurde Herrn Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen. | Am 29.06.2004 wurde Herrn Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen. | ||
==Standpunkte== | ==Wissenschaftliche Einordnung/Standpunkte== | ||
Kreuzer vertritt eine interdiszplinäre Kriminologie und Strafverfahrenswissenschaft, die sowohl traditionelle psychiatrische und psychologische wie neuere kritisch - soziologische, aber auch spezifisch juristische Sichtweisen verbindet. Diese Kriminologie versteht nicht einzelne Standpunkte und Theorien absolut als das Genze erfassend und erklärend. Seine Arbeitsweise ist praxisnah und daher auch praxis - kritisch. Kreuzer lehnt Todesstrafen und Folter ab. Er begründet seine Ablehnung der Todesstrafe u. a. mit der Menschenwürde, der Unvermeidbarkeit von Justizirrtümern und der nicht empirisch überprüfbaren abschreckenden Wirkung. Den aktuellen Forderungen die Strafandrohung bei Sexualstraftaten zu verschärfen steht er ebenfalls kritisch gegenüber. Er fordert vom Gesetzgeber eine Reformierung der Systematik von Tötungsdelikten. | |||
Kreuzer vertritt eine interdiszplinäre Kriminologie und Strafverfahrenswissenschaft, die sowohl traditionelle psychiatrische und psychologische wie neuere kritisch - soziologische, aber auch spezifisch juristische Sichtweisen verbindet. Diese Kriminologie versteht nicht einzelne Standpunkte und Theorien absolut als das Genze erfassend und erklärend. Seine Arbeitsweise ist praxisnah und daher auch praxis - kritisch. Kreuzer lehnt Todesstrafen und Folter ab. Er begründet seine Ablehnung der Todesstrafe u. a. mit der Menschenwürde, der Unvermeidbarkeit von Justizirrtümern und der nicht empirisch | |||
==Veröffentlichungen== | ==Veröffentlichungen== | ||
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*Zusammen mit Klaus Hoffmann und Tanja Suleck, Spritzenvergabe im Strafvollzug – Rechtliche und tatsächliche Probleme eines umstrittenen Modells der Infektionsprophylaxe, Gießener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie, Bd. 3, Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2002 (180 S.) | *Zusammen mit Klaus Hoffmann und Tanja Suleck, Spritzenvergabe im Strafvollzug – Rechtliche und tatsächliche Probleme eines umstrittenen Modells der Infektionsprophylaxe, Gießener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie, Bd. 3, Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2002 (180 S.) | ||
== | ==Literaturquellen== | ||
Gießener Anzeiger vom 05.10.2007 | Gießener Anzeiger vom 05.10.2007 | ||
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== | ==Internetquellen== | ||
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_137/02, | http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_137/02, | ||
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