Arthur Kreuzer: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 29.06.2004 wurde Herrn Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen.  
Am 29.06.2004 wurde Herrn Kreuzer mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm die Beccaria - Medaille in Gold verliehen.  


==Standpunkte==
==Wissenschaftliche Einordnung/Standpunkte==


Kreuzer bezieht immer wieder Stellung zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen. Zum Thema Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei äußerte er sich wie folgt: "Niemals darf der Staat Menschen erniedrigen und ihn zum Instrument seiner Arbeit machen, selbst dann nicht, wenn es um Abwehr von Terror, um Krieg oder um den möglichen Tod eines Kindes geht" (Interview des Hessischen Rundfunks vom 18.11.2004).
Kreuzer vertritt eine interdiszplinäre Kriminologie und Strafverfahrenswissenschaft, die sowohl traditionelle psychiatrische und psychologische wie neuere kritisch - soziologische, aber auch spezifisch juristische Sichtweisen verbindet. Diese Kriminologie versteht nicht einzelne Standpunkte und Theorien absolut als das Genze erfassend und erklärend. Seine Arbeitsweise ist praxisnah und daher auch praxis - kritisch. Kreuzer lehnt Todesstrafen und Folter ab. Er begründet seine Ablehnung der Todesstrafe u. a. mit der Menschenwürde, der Unvermeidbarkeit von Justizirrtümern und der nicht empirisch überprüfbaren abschreckenden Wirkung. Den aktuellen Forderungen die Strafandrohung bei Sexualstraftaten zu verschärfen steht er ebenfalls kritisch gegenüber. Er fordert vom Gesetzgeber eine Reformierung der Systematik von Tötungsdelikten.  
Des Weiteren sprach er sich im Jahr 2004, wie viele seiner Kollegen, gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus. Seiner Meinung nach muss die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug beim Bund bleiben. Zur immer wieder aufkommenden Forderung der Verschärfung der Strafandrohungen bei Sexualstraftaten gab er ebenfalls eine Stellungnahme ab. Eine Verschärfung der Strafandrohungen verschärfe die Überbelegung in den Haftanstalten. Somit würde sich die Behandlung der Insassen zur Vorbeugung von Rückfällen widerum verschlechtern. Dies sei für die Sicherheit der Bevölkerung wenig dienlich.
 
Kreuzer vertritt eine interdiszplinäre Kriminologie und Strafverfahrenswissenschaft, die sowohl traditionelle psychiatrische und psychologische wie neuere kritisch - soziologische, aber auch spezifisch juristische Sichtweisen verbindet. Diese Kriminologie versteht nicht einzelne Standpunkte und Theorien absolut als das Genze erfassend und erklärend. Seine Arbeitsweise ist praxisnah und daher auch praxis - kritisch. Kreuzer lehnt Todesstrafen und Folter ab. Er begründet seine Ablehnung der Todesstrafe u. a. mit der Menschenwürde, der Unvermeidbarkeit von Justizirrtümern und der nicht empirisch prüfbaren abschreckenden Wirkung. Den aktuellen Forderungen die Strafandrohung bei Sexualstraftaten zu verschärfen steht er ebenfalls kritisch gegenüber. Er fordert vom Gesetzgeber eine Reformierung der Systematik von Tötungsdelikten.  


==Veröffentlichungen==
==Veröffentlichungen==
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*Zusammen mit Klaus Hoffmann und Tanja Suleck, Spritzenvergabe im Strafvollzug – Rechtliche und tatsächliche Probleme eines umstrittenen Modells der Infektionsprophylaxe, Gießener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie, Bd. 3, Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2002 (180 S.)
*Zusammen mit Klaus Hoffmann und Tanja Suleck, Spritzenvergabe im Strafvollzug – Rechtliche und tatsächliche Probleme eines umstrittenen Modells der Infektionsprophylaxe, Gießener Schriften zum Strafrecht und zur Kriminologie, Bd. 3, Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2002 (180 S.)


==Literatur==
==Literaturquellen==


Gießener Anzeiger vom 05.10.2007
Gießener Anzeiger vom 05.10.2007
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==Internet==
==Internetquellen==
 
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_137/02,
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_137/02,


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